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Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen (fast) besiegelt
Aus Espresso vom 19.01.2015. Bild: Keystone
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Konsum Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen (fast) besiegelt

14 Tage, um einen Telefon- oder Online-Kauf rückgängig zu machen: Diese Vorlage haben National- und Ständerat abgelehnt. Die Kommission des Ständerats will zumindest das Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen gesetzlich verankern. Dazu braucht es doch noch die Zustimmung einer Nationalrats-Kommission.

Der Nationalrat hatte sich in der Herbstsession zwar für ein Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen ausgesprochen, beim Onlinehandel ein solches jedoch knapp abgelehnt. Überraschend folgte ihm der Ständerat, der sich zuvor noch für eine Regelung bei Telefon- und Internetverkäufen ausgesprochen hatte.

Ganze Vorlage hätte scheitern können

Die Ständeratskommission hat sich nun dafür ausgesprochen, das Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen unter Dach und Fach zu bringen, statt die ganze Vorlage scheitern zu lassen. Damit dürfte die Vorlage acht Jahre nach Beginn der Debatte in ihrer ursprünglichen Form im Obligationenrecht verankert werden, also ohne das Widerrufsrecht bei Internetverkäufen.

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), die sich für einen besseren Schutz bei Telefon- und Onlineverkäufen eingesetzt hatte, zeigt sich auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» auf Radio SRF 1 verhalten zufrieden.

Man werde nun die Ausarbeitung des Gesetzestextes genau beobachten und rechnet damit, dass das Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen nächstes Jahr in Kraft tritt.

Auch Onlineverkäufe sollen wieder auf das politische Parkett

SKS-Geschäftsführerin Sara Stalder will sich dafür einsetzen, dass auch der bessere Schutz bei Verkäufen im Internet wieder auf das politische Parkett kommt - «so schnell wie möglich». Zuerst will die Stiftung für Konsumentenschutz jedoch abwarten, bis das Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen definitiv unter Dach und Fach ist.

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