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Abofallen: Internetgauner sollen es künftig schwerer haben
Aus Espresso vom 19.06.2015. Bild: SRF
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Multimedia Abofallen: Internetgauner sollen es künftig schwerer haben

Jetzt tut sich was: Das Bundesamt für Kommunikation und das Staatssekretariat für Wirtschaft gaben am Donnerstag bekannt, dass am 1. Juli der Konsumentenschutz in der Telekommunikation verbessert werden soll.

Handy- und Internetnutzer sollen künftig besser geschützt werden vor ungewollten Vertragsabschlüssen, also vor sogenannten Abofallen. Das haben das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Donnerstag bekannt gegeben. Konkret heisst das: Im Internet und am Telefon dürfen nur noch jene Preise verrechnet werden, die explizit aufgeführt sind.

Nur der sichtbare Preis gilt

Im Visier der Änderung sind kostenpflichtige Anrufe im Erotik- oder Esoterikbereich, die mit den Ziffern 090 beginnen. Heute müssen die Anbieter nur den Preis ab Festnetz bekanntgeben. Für Anrufe vom Handy aus wird ein Zuschlag verrechnet, meist in unbekannter Höhe. Neu dürfen die Anbieter nur noch den angegebenen Preis verrechnen, unabhängig davon, aus welchem Netz ein Kunde anruft.

Auch die Kostenfallen im Internet werden angegangen. Ab nächstem Monat darf eine Leistung nur verrechnet werden, wenn der Preis dafür transparent auf oder direkt neben der Schaltfläche steht, mit der man den Kauf bestätigt. Der Hinweis «zahlungspflichtig bestellen» oder eine ähnliche Formulierung muss gut sichtbar und deutlich lesbar angebracht werden.

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