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Multimedia Adresshandel: Die Rolle der Post

Der Nachsendeauftrag bei einem Wohnortwechsel ist praktisch. Doch: Die Post verkauft diese Daten auch an Adresshändler. Und diese dann an Internetdatenbanken wie Moneyhouse. Der Datenschutzbeauftragte fordert, dass die Post ihre Kunden besser darüber informiert. Diese sträubt sich.

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Wie Adress-Daten der Post zu Moneyhouse gelangten
aus Espresso vom 10.04.2013. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 26 Sekunden.

Bei einem Umzug hat jeder Post-Kunde die Möglichkeit einen Nachsendeauftrag auszufüllen. Damit stellt er sicher, dass seine Post am neuen Ort auch ankommt.

Als besonders praktisch preist die Post die Adressaktualisierung an: der Vorteil sei, dass die Postsendungen richtig adressiert und ohne zeitliche Verzögerung an die neue Adresse zugestellt werden – ohne dass man die die eigenen Korrespondenzpartner informieren muss. Klingt eigentlich gut – hat aber einen Haken.

Post geschäftet mit Adresshändlern

Laut dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür geht der Kunde davon aus, dass die Adresse Personen und Firmen weitergegeben wird, welche direkt mit dem Kunden in Verbindung stehen. Die Post verkauft die Adressen aber auch Adresshändlern und Kreditauskunfteien, welche die alte Adresse haben. Hanspeter Thür kritisiert: „ Die Adresshändler haben mit dem Post-Kunden keine unmittelbare Beziehung, sind aber sehr interessiert an aktualisierten Adressen.“

Man muss zwischen den Zeilen lesen

Gemäss dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür muss die Post die Kunden besser auf dies aufmerksam machen.

Die Post weist die Kunden derzeit bei der Adressaktualisierung daraufhin, dass die Daten an sogenannte „Adressdienstleister“ weitergegeben werden können. Den Begriff „Adresshändler“ vermeidet die Post. Hanspeter Thür meint dazu: „ Das ist nach der Meinung der Post der Fachausdruck. Wir finden, dass der Durchschnittsbürger vor allem den Begriff „Adresshändler“ kennt.“

Espresso wollte von der Post wissen, warum sie überhaupt mit Adresshändlern geschäftet. Die Post lehnte ein Interview ab und schreibt: „Die Post setzt die Adressdatenpflege nach strikten Regeln um, die den gültigen Bestimmungen der Postgesetzgebung entsprechen und in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen sind.“

Im Fall von Moneyhouse sind sogar Daten, welche von der Post aktualisiert wurden, auf dem Internet gelandet. Die Post hat die Adressdatenbank vom  Adresshändler Schober aktualisiert. Dieser hat dann die Daten an Moneyhouse verkauft. Schober distanziert sich unterdessen von Moneyhouse und hat die Geschäftsbeziehungen im letzten Herbst beendet.

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