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Multimedia «.ch» heisst nicht zwingend «aus der Schweiz»

Wer im Online-Shop «allposters.ch» bestellt, kann bei der Lieferung eine böse Überraschung erleben: Denn die Ware wird nicht aus der Schweiz geliefert, sondern aus Holland. Bei der Zustellung werden Zollgebühren fällig. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco sagt: So geht’s nicht.

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«.ch» heisst nicht zwingend «aus der Schweiz»
aus Espresso vom 12.03.2013. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 44 Sekunden.

Daniela Linder ist Lehrerin und unterrichtet ihre Fünftklässler unter anderem in Geografie. Für Ihre Lektionen verwendet sie gerne Anschauungsmaterial. Daher bestellte sie im Internet auf allposters.ch drei Weltkarten in Posterform. Gesamtwert: 81 Franken, inklusive Versandkosten. 

Doch als der Briefträger mit dem Paket vor der Schulzimmertür stand, war sie verblüfft: Dieser verlangte zusätzlich 26 Franken Zollgebühren bar auf die Hand. Vorher wollte er die Sendung nicht aushändigen. Sie bezahlte, denn schliesslich brauchte sie die Poster für den Unterricht. Beim Auspacken stellte sie fest: Die Ware wurde aus Holland geliefert.

Alles weist auf eine Schweizer Seite hin

Die Lehrerin fühlt sich getäuscht. Sie war überzeugt, dass Allposters ihre Ware aus der Schweiz verschickt. Gegenüber «Espresso» erklärt Daniela Linder: «Ich habe extra einen Shop gesucht, der mit .ch endet und bei dem ich in Schweizer Franken bezahlen kann. Ich habe auch gesehen, dass die Kundendienst-Nummer aus Zürich ist. Es wäre mir nie in den Sinn gekommen, dass das nicht aus der Schweiz geliefert werden könnte.»

Wie kann das sein? «Espresso» nahm die Internetseite von Allposters unter die Lupe. Und tatsächlich: Während des Bestellvorgangs erfolgt sehr lange keine Warnung. Lediglich nachdem man seine Adresse eingetippt hat, erscheint klein und gut versteckt der Hinweis, dass bei der Lieferung Steuern oder Zollgebühren anfallen KÖNNEN. Da man aber annimmt, der Shop sei in der Schweiz, fühlt man sich natürlich nicht betroffen.

Unter dem Punkt «Hilfe» findet der Besteller zwar die Rubrik «Zollgebühren und MwSt». Diese konnte aber mehrere Tage nicht angeklickt werden. Nur wer sich durch die ganze Internetseite klickt und irgendwann entdeckt, dass der Firmensitz in Holland liegt, könnte eventuell stutzig  werden.

Seite entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben

Ist das zulässig? Nein. In der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen steht unter Artikel 3 und 4, dass der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizer Franken anzugeben ist; und zwar inklusive öffentlicher Abgaben.

Guido Sutter, Leiter Ressort Recht beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, ist daher klar der Meinung, dass die Internetseite allposters.ch nicht genügt: «Erstens müssten die Preise inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden. Zweitens müsste der Anbieter einen deutlichen Hinweis anbringen, dass die Ware aus dem Ausland kommt und daher zusätzliche Kosten anfallen. Und drittens sollte dort, wo der Kunde seine Bestellung noch einmal überprüfen kann, ein Hinweis auf die Zollgebühren erfolgen.»

Allposters gelobt Besserung

«Espresso» konfrontierte Allposters mit der Kritik. Dort war man sich zuerst keiner Schuld bewusst. Der Shop-Betreiber schrieb: «Wir sind davon überzeugt, gemäss Schweizer Rechtsprechung zu agieren.» Und: «Wir glauben nicht, dass unsere Webseite Schweizer Kunden täuscht.» Der Hinweis auf die Fehlermeldung bei den Zollgebühren könne nicht nachvollzogen werden, diese Kosten seien online abrufbar. Und tatsächlich: Am selben Tag funktionierte der Link wieder. Allerdings werden auch dort keine konkreten Kosten angegeben.

Erst als «Espresso» erneut nachhakte, wurde Allposters versöhnlicher. In einem zweiten Mail schrieb das Unternehmen, man werde umgehend Massnahmen ergreifen, damit die Preise künftig deutlicher kommuniziert würden.

Und das ist auch dringend nötig: Das Seco prüft nämlich, ob der Shop allposters.ch eine Schweizer Postadresse vorweisen kann. An diese würde das Staatssekretariat dann die entsprechenden Forderungen senden – inklusive Strafandrohung. Falls es keine Schweizer Adresse gibt, sind gemäss Guido Sutter Konsequenzen zu erwarten: «Allposters muss dann damit rechnen, dass wir ihr die Domain .ch entziehen.»

So schützen Sie sich vor bösen Überraschungen

Wer beim Online-Shopping böse Überraschungen mit Zollkosten vermeiden möchte, der sollte folgende Tipps beachten: 

  • Lesen Sie vor der Bestellung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach, ob zusätzlichen Kosten (Versand, Verzollung etc.) anfallen können.
  • Prüfen Sie, ob der Firmensitz des Seitenbetreibers in der Schweiz ist (z.B. unter «Kontakt» oder «Über uns».) Werden Sie auf der Internetseite nicht fündig, können Sie auf der Internetseite «whois» nachsehen, wer als Betreiber der Seite registriert ist. Ist dieser im Ausland, fragen Sie kurz nach, ob zusätzliche Kosten anfallen könnten.
  • Werden Sie misstrauisch, wenn ein Online-Shop keine Kontaktmöglichkeit bietet. Seriöse Shops geben immer eine Adresse oder Telefonnummer an.
  • Wenn es aber bereits passiert ist, der Briefträger mit dem Paket vor der Tür steht und Zollgebühren einziehen will, dann besteht immer noch die Möglichkeit, die Annahme zu verweigern. In der EU gilt zum Beispiel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Preis ist ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages. Fühlt man sich diesbezüglich getäuscht, kann man zurücktreten.

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