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Multimedia «digitec.ch» versucht Garantie «wegzuzappen»

Eine Fernbedienung gehört zu einem Fernseher wie der «Tatort» zum Sonntagabend. Könnte man meinen. Der Schweizer Internetshop «digitec.ch» bezeichnet sie als «Zubehör» – und verweigert deshalb die Garantie darauf.

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«digitec.ch» versucht Garantie «wegzuzappen»
aus Espresso vom 06.05.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 8 Sekunden.

«Espresso»-Hörer Oscar Brouwer staunte nicht schlecht, als er ein Mail von «digitec.ch» erhielt. «Die Garantieverlängerung gilt lediglich für das Gerät und nicht für das mitgesandte Zubehör», hiess es in dem knapp verfassten Schreiben an ihn. Für ihn war selbstverständlich, dass seine TV-Fernbedienung mit einem kaputten Knopf eigentlich anstandslos ersetzt wird.

Teure Garantieverlängerung nützt nichts

Das TV-Gerät hat Brouwer im Oktober 2011 gekauft. Gleichzeitig schloss er mit «digitec.ch» eine Verlängerung der Herstellergarantie auf 36 Monate ab. Teure 72 Franken hat er damals für diese Garantie bezahlt. Nun, nach zweieinhalb Jahren, wollte er seinen Garantieanspruch geltend machen - Die Fernbedienung zum Fernseh-Apparat funktioniert nicht mehr. Der Servicepartner von «digitec.ch» und der Elektrogeräte-Händler lehnen die Forderung jedoch beide ab.

TV-Gerät ohne Fernbedienung nutzlos

Dass die Fernbedienung ein Zusatzgerät sein soll und die Garantie nur das TV-Gerät selbst umfasst, erstaunt Oscar Brouwer sehr: «Ich verstehe es einfach nicht. Ohne Fernbedienung kann ich den Fernseher doch kaum gebrauchen.» Funktionen wie Teletext und Internet-TV könnten so gar nicht genutzt werden. «Auch Bild- und Toneinstellungen kann ich nur mittels Fernbedienung vornehmen.»

Rechtlich nicht haltbar

Für Rechtsprofessor Thomas Koller von der Universität Bern ist klar: «Die Fernbedienung von Oscar Brouwer muss durch «digitec.ch» repariert oder ersetzt werden.» Im Vertrag stehe lediglich das Wort «Herstellergarantie». Und wenn etwas so allgemein umschrieben sei, kann der Kunde darauf vertrauen, dass das Gerät inklusive der dazugehörenden Fernbedienung gemeint sei. «Die Fernbedienung ist für den Gebrauch des TV-Gerätes klar notwendig», so Koller.

Laut Gesetz muss die Garantiefrist mindestens zwei Jahre betragen, bei Gebrauchtwaren ein Jahr. Diese Fristen dürfen nicht verkürzt werden. Auch nicht mit dem Verweis auf eine kürzere Herstellergarantie. Dagegen ist es möglich, die Garantie ganz auszuschliessen. In diesem Fall ist der Verkäufer jedoch verpflichtet, den Kunden vor dem Kauf explizit zu informieren. Dies gilt auch, falls einzelne Teile eines Geräts ausgeschlossen werden sollen, zum Beispiel die Fernbedienung eines Fernsehers.

Mehrere interne Missverständnisse

Mit dem Vorwurf des kundenunfreundlichen und rechtlich heiklen Verhaltens konfrontiert, reagiert «digitec.ch» einsichtig. «Mehrere unglückliche interne Missverständnisse haben zu dieser Fehlkommunikation gegenüber dem Kunden geführt», erklärt Martin Walthert, Mitglied der Geschäftsleitung. «Ob Zubehör oder das Gerät selbst, bei uns gewähren wir auf alles zwei Jahre Garantie.» Offenbar sei das Personal zu wenig geschult gewesen und man habe an mehreren Stellen nicht genug Abklärungen getroffen. «Dafür möchten wir uns beim Kunden entschuldigen.»

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