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Dreiste Verkaufsmethoden: Primacall muss sich bessern
Aus Espresso vom 30.09.2014. Bild: SRF
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Multimedia Dreiste Verkaufsmethoden: Primacall muss sich bessern

Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat den Preselection-Anbieter Primacall vor Gericht gebracht. Herausgekommen ist ein gerichtlicher Vergleich. Darin verpflichtet sich Primacall unter anderem, Sterneinträge zu respektieren und deutlich zu machen, dass es sich bei ihnen nicht um Swisscom handelt.

Immer wieder haben «Espresso» und «Kassensturz» in den letzten Jahren über die Machenschaften von Primacall berichtet. Vor allem ältere Konsumentinnen und Konsumenten werden ungewollt Telefonverträge aufgeschwatzt. In vielen Fällen wird der Eindruck erweckt, es handle sich um eine Dienstleistung der Swisscom.

Abmahnung erzielte keine Wirkung

Am meisten Beschwerden sind jedoch beim Seco wegen Missachtung des Sterneintrags eingegangen. Eine Abmahnung durch das Seco im November 2012 zeigte laut einer Mitteilung «keine Wirkung», worauf das Seco im Dezember 2013 Klage am Handelsgericht Zürich einreichte. Nun wurde unter Mitwirkung des Gerichts ein Vergleich abgeschlossen.

Darin verpflichtet sich Primacall, sowohl den Sterneintrag als auch den sonst schriftlich oder mündlich geäusserten Willen von Personen zu respektieren, keine Werbeanrufe erhalten zu wollen. Zudem muss Primacall potentielle Kunden in Verkaufsgesprächen mehrfach darauf hinweisen, dass sie bei einem allfälligen Abschluss den Swisscom-Anschluss behalten, sie jedoch künftig auf Rechnung der Primacall mit der Preselection-Methode telefonieren.

Auf Beschwerden angewiesen

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Damit das Seco reagieren kann, müssen mehrere Beschwerden zu einer Organisation vorliegen. Deshalb ist wichtig: Melden Sie Ungereimtheiten. Am besten mit diesem Formular.

Swisscom reagiert mit Genugtuung auf den Vergleich

Dass sich Primacall nun verpflichtet hat, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie in eigenen Namen und unabhängig von der Swisscom handelt, nimmt die Swisscom mit Genugtuung zur Kenntnis. Die Swisscom hatte sich selber eine Klage vorbehalten und schreibt nun «Espresso» auf Anfrage: «Wir sind zuversichtlich, dass mit diesem Vergleich die Streitfälle zu den telefonischen Abwerbungen und Rückgewinnungen deutlich abnehmen […] werden.»

Neue Klage in Vorbereitung

Das Seco ist schon mehrfach gegen sogenannte Preselection-Anbieter vorgegangen, sei es mit Abmahnungen oder vor Gericht. Daraus resultierten nach eigenen Angaben bereits mehrere Geldbussen. Wie Philippe Barman vom Seco auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» auf Radio SRF 1 erklärt, sei bereits eine neue Klage in Vorbereitung. Gegen welchen Anbieter, liess Barman jedoch noch offen.

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