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Multimedia Krankenkassen: Telefonwerbung ist wieder erlaubt

Die Krankenkassen heben ihre Selbstbeschränkung bei der Telefonwerbung auf. Die Wettbewerbsbehörde Weko hatte diese Absprache kritisiert. Die Folgen: Telefonwerbung für die Grundversicherung ist nicht mehr verboten. «Espresso» sagt, womit die Konsumentinnen und Konsumenten nun rechnen müssen.

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Krankenkassen: Telefonwerbung ist wieder erlaubt
aus Espresso vom 26.02.2014. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 16 Sekunden.

Die Krankenkassen hatten die Selbstbeschränkung im Juni 2011 eingeführt. Sie umfasste drei Punkte: Keine Telefonwerbung für die Grundversicherung, maximal 50 Franken Maklerprovision pro Neuabschluss und gemeinsame Qualitätsanforderungen für die Werbung.

Weko: Vereinbarung widerspricht Wettbewerbsrecht

Gleichzeitig mit der Einführung liess der Krankenkassenverband Santésuisse diese Regelung durch die Weko überprüfen, da sie wettbewerbsrechtlich heikel sein könnte. Die Weko hat dies nun bestätigt: Eine solche Absprache bei der Werbung gehe nicht. Die Regelung wird deshalb per sofort aufgehoben.

Werden die Konsumentinnen und Konsumenten bald mit Dutzenden von Werbeanrufen für die Grundversicherung belästigt? Santésuisse-Sprecher Paul Rhyn verneint das gegenüber dem Konsusmentenmagazin «Espresso» von Radio SRF1. Die Krankenkassen seien sich bewusst, dass die Werbetelefone dem Image schaden können. Deshalb hätten sie sich in der nun aufgehobene Branchenvereinbarung ja selber beschränkt.

Rhyn geht davon aus, dass sich die einzelnen Krankenkassen auch ohne Vereinbarung bei der Telefonwerbung zurückhalten werden.

Freie Versicherungsmakler als Problem

Auch die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) geht nicht von einer neuen Flut von Telefonwerbung aus. Die Krankenkassen hätten sich ja schon jetzt nicht ans selbstauferlegte Verbot gehalten, meint SKS-Geschäftsführerin Sara Stalder im «Espresso».

Santésuisse entgegnet, diese Anrufe seien von freien Versicherungsmaklern gekommen und nicht von den Krankenkassen selber. Allerdings müssten sich die Kassen überlegen, ob sie weiterhin mit freien Maklern zusammenarbeiten wollen.

Curafutura, der Konkurrenzverband von Santésuisse mit vier grossen Krankenkassen, ist zufrieden mit der Aufhebung der Branchenvereinbarung. Der Wettbewerb solle bei der Telefonwerbung für die Grundversicherung generell offen sein, heisst es auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1. Einzige Einschränkung solle der Stern im Telefonbuch sein. Anderer Meinung ist in diesem Punkt die SKS. Sie verlangt eine gesetzliche Werbebeschränkung für Krankenkassen.

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