Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Multimedia Lästige Werbeanrufe: Nicht alles ist erlaubt

Mühsame Werbeanrufe gehören für viele Haushalte zum Alltag. Die Callcenter ignorieren dabei oft Sterneinträge im Telefonbuch oder praktizieren so genannte «stumme» Anrufe. Das ist nicht legal. Geplagte können etwas unternehmen.

Und ständig klingelt das Telefon. Viele Schweizerinnen und Schweizer fühlen sich von Callcenteranrufen belästigt. Wer nicht rangeht, wird im Akkord immer wieder angerufen, vorzugsweise über Mittag oder abends. Sogar vor dem Wochenende schrecken die Anrufer nicht zurück.

Oft soll der Angerufene dann ein Produkt kaufen oder an einer Umfrage teilnehmen. Häufig meldet sich aber niemand am anderen Ende. Wie bei Kurt Bolliger: Dieselbe Nummer rief bei ihm drei bis vier Mal pro Woche an, um jede Tageszeit, sogar nachts und am Wochenende. Doch niemand war dran. Kurt Bolliger: «Das war sehr störend! Klingeln lassen möchte man auch nicht, es könnte ja ein Notfall sein.» 

Oft rufen Maschinen an

Solche «stummen» Anrufe haben scheinbar stark zugenommen und geben häufig Anlass zur Besorgnis. Viele «Kassensturz»-Zuschauer fragen, ob sie möglicherweise ausspioniert werden. In der Regel ist das aber nicht der Fall. Meist steckt ein Callcenter-Computer dahinter. Er wählt  automatisch mehrere Telefonnummern. Wenn jemand den Anruf entgegennimmt, aber gerade kein Callcenter-Mitarbeiter frei ist, wird die Verbindung unterbrochen.

Laut Bundesamt für Kommunikation ist ein solches Vorgehen nicht erlaubt. Bei Telefonwerbung muss das Gespräch immer von einem Menschen geführt werden. Anrufe von Maschinen fallen unter Spamming-Bestimmungen und verstossen gegen das Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb.

100 Franken für Swisscom-Nachforschung

Ebenfalls nicht zulässig ist Telefonmarketing, wenn die angerufene Person durch einen Sterneintrag im Telefonbuch vorgängig erklärt hat, dass sie keine Werbeanrufe und keine Werbung erhalten will. Das besagen die Grundsätze der Lauterkeitskommission, des Selbstkontrollorgans der Schweizer Werbebranche. Wer trotz Stern mit Anrufen belästigt wird, kann hier Beschwerde einreichen.

Kurt Bolliger wollte den Belästigungen endlich ein Ende setzen und wandte sich direkt an die Swisscom. Dort schlug man ihm als erstes einen Nummernwechsel vor. Oder eine rückwirkende Ermittlung der Anruferadresse. Allerdings hätte Herr Bolliger dafür 98 Franken bezahlen müssen. Er ärgert sich: «Das kann doch nicht sein! Ein Nummernwechsel ist für mich mit einem riesen Aufwand verbunden.» Zudem verstehe er nicht, warum die Swisscom noch für teures Geld Nachforschungen anstellen müsse. «Schliesslich ist aus verschiedenen Listen im Internet ersichtlich, dass diese Nummer nicht sauber ist.»

Swisscom-Mediensprecherin Annina Merk erklärt, dass «bei Anrufen die Erkennung der Missbräuchlichkeit sehr schwierig und ein präventives Einschreiten daher kaum möglich ist.» Zu den Kosten sagt Merk, dass die 98 Franken den Abklärungsaufwand nur teilweise deckten.

Internet liefert oft Informationen

Wer kein Geld für Ermittlungen ausgeben möchte, kann auf eigene Faust versuchen, mehr über den Anrufer zu erfahren. Auf verschiedenen Internet-Plattformen können belästigte Konsumenten die fragliche Telefonnummer eingeben und erfahren dann in vielen Fällen, welcher Störenfried hinter dieser Nummer steckt. Sobald bekannt ist, welche Telemarketingfirma anruft, können Betroffene dort direkt verlangen, dass sie aus der Adressdatei gestrichen werden. Oder in einem weiteren Schritt sogar Anzeige erstatten.

Internetadressen zur Ermittlung von Callcenter-Telefonnummern und wertvolle Tipps gegen aggressives Telefonmarketing finden Sie im grauen Kasten «Mehr zum Thema», rechts auf dieser Seite.

Meistgelesene Artikel