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Multimedia «Media Markt hat meinen TV entsorgt»

Media Markt sollte ein TV-Gerät reparieren – und entsorgt es ohne Rücksprache mit der Kundin. Eine Reparatur habe sich nicht gelohnt, sagt die Firma. In solchen Fällen werde der Verkauf rückgängig gemacht. Juristen schütteln den Kopf.

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«Media Markt hat meinen Fernseher entsorgt»
aus Espresso vom 03.12.2012. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 33 Sekunden.

Seit einer Weile flimmerte ein feiner schwarzer Strich über den Bildschirm. Also liess Tamara Zimmermann aus Basserdorf ihr Fernsehgerät von Media Markt zur Reparatur abholen. Drei Wochen später fischte Zimmermann ein Schreiben aus dem Briefkasten.

Beim Lesen verschlug es ihr fast die Sprache: «Eine Reparatur habe sich nicht gelohnt, schrieb mit der Media Markt. Man habe das Gerät entsorgt.» Gemäss den Bestimmungen «GarantiePlus» habe sie eine «Totalschadenauszahlung» über knapp 480 Franken zu gut.

Juristisches Kauderwelsch im Kleingedruckten

Tamara Zimmermann reklamiert. Sie wolle keine Entschädigung, sondern ihr Gerät zurück. Doch Mediamarkt verweist auf die Garantiebestimmungen. Dort steht: «Ist die Reparatur des Gerätes nicht durchführbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar, so liegt es (…) im Ermessen des Garantiegebers, durch Austausch des Gerätes oder durch Rückzahlung die GarantiePlus (…) zu erfüllen».

Will heissen: Mediamarkt entscheidet, was mit einem defekten Gerät passiert. Nicht einmal eine Rücksprache mit dem Kunden sei nötig.

Die juristische Auslegung dieser Klausel ergebe, dass «das Gerät im Zeitpunkt der Vernichtung als im Eigentum von Media Markt stehend (…) und demzufolge keine Einwilligung des Käufers erforderlich war». Auf Deutsch: Wer bei Mediamarkt ein Gerät samt Garantieverlängerung kauft, trägt etwas nach Hause, das nach wie vor Mediamarkt gehört.

Unverständlich und unzulässig

Solche Klauseln sind nicht verbindlich. Sie sind unverständlich und sondern schränken die Rechte von Konsumenten zu stark ein. Auf keinen Fall gebe eine solche Vertragsklausel Mediamarkt das Recht, ein Gerät ohne Einwilligung des Kunden zu entsorgen, sagt Hubert Stöckli, Professor für Privatrecht an der Universität Fribourg.

«Der Kunde muss einverstanden sein. Zudem hat er das Recht, auf die Reparatur zu verzichten und das Gerät zurück zu verlangen», sagt Hubert Stöckli weiter.

Normalerweise würden Kunden informiert, räumt Séverine De Rougemont, Mediensprecherin von Media Markt gegenüber «Espresso» ein. Und aus diesem Grunde wird Tamara Zimmermann für ihren Ärger doch noch angemessen entschädigt. Als Wiedergutmachung bekommt sie von Media Markt doch noch ein Fernseher. Einen neuen

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