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Umstrittene TV-Quizshows: Bundesgericht rügt Anbieter
Aus Kassensturz vom 09.03.2010.
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Multimedia TV-Quizshows: Bald Game over für die Abzocker

Das Bundesgericht kritisiert die umstrittenen Quizsendungen auf Privatsendern. In einem neuen Urteil kommt es zum Schluss, dass TV-Gewinnspiele gegen das Lotteriegesetz verstossen. Der Privatsender 3+ hat wegen des Urteils die Ausstrahlung der Sendung Swissquiz unterbrochen.

Mit Quizshows auf Privatsendern kassieren Produktionsfirmen, Telekomgesellschaften und TV-Sender viel Geld. Zuschauer, die in der Hoffnung auf den angepriesenen Gewinn teure 0900-Nummer wählen, gehen fast immer leer aus. Das Bundesgericht hat nun am 18. Februar 2010 entschieden, dass solche Quizsendungen gegen das Lotteriegesetz verstossen.

Zwar bieten die TV-Gewinnspiele die Möglichkeit, über Internet oder WAP kostenlos am Quiz teilzunehmen. Das Bundesgericht hält aber fest, dass aus der Sicht eines Durchschnittszuschauers die Gewinnchancen bei der Wahl einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstnummer grösser seien.

Dies würde durch Aufrufe wie «offene Leitungen» oder «Countdown» gefördert. Die TV-Gewinnspiele sind folglich gemäss Bundesgericht als lotterieähnliche Unternehmungen zu qualifizieren. 200‘000 Franken an einbezogenen Gewinnen bleiben blockiert.

Gewinnspiele sind für Sender lukrativ

Manuel Richard von der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission sagt zum Urteil: «Neu ist, dass es für den Teilnehmer jederzeit unmissverständlich klar sein muss, dass er die gleichen Gewinnchancen hat, wenn er gratis teilnimmt.» Für die Privatsender 3+, StarTV und Viva, welche die Sendung Swissquiz ausstrahlen, hat dies Konsequenzen.

Für die Privatsender ist die Sendung eine wichtige Einnahmequelle. Sie weisen darauf hin, dass die Firma Primavera TV in München für die Produktion und inhaltliche Gestaltung von Swissquiz verantwortlich sei. Primavera bestreitet, dass es bei Swissquiz Manipulationen gebe. Ein Bericht von KPMG Austria belege, dass die Anruferauswahl ausschliesslich zufallsgesteuert ablaufe.

3+ schreibt: «Darum hat 3+ – auch aufgrund des eben ergangenen Budesgerichtsurteils – nochmehr Transparenz insbesondere in der Frage des gleichwertigen Gratiszugangs von Primavera TV verlangt und die Sendungen bis auf weiteres vom Sender genommen.»

Das Format sei eingekauft. Die Produktionsfirma Primavera schreibt «Kassensturz»: «Primavera hat Swissquiz sofort nach Bekanntwerden des Bundesgerichtsurteils an dessen Vorgaben angepasst. Zusätzlich hat Primavera mit 3+ abgestimmt, dass das Format wieder auf Sendung gehen wird und zwar unter Einblendung einer Telefonnummer zum Normaltarif.» Und auch Viva sagt, dass Swissquiz den rechtlichen Anforderungen vollständig entspreche. Viva würde das gegenwärtig nochmals überprüfen.

Ermittlungsauftrag an Kantonspolizei

Ob die gemachten Anpassungen rechtlich ausreichen, bleibt offen. Die Privatsender 3+, StarTV und Viva haben ihren Sitz im Zürcher Bezirk Dietikon. Der Bezirkstatthalter von Dietikon, Adrian Leimgrübler, will wegen des Bundesgerichtsurteils nun aktiv werden, wie er gegenüber «Kassensturz» sagt: «Ich werde abklären, ob diese Spielshows, wie sie heute konzipiert sind, den Anforderungen des Bundesgerichts entsprechen. Wenn das nicht der Fall ist, werde ich der Kantonspolizei einen Ermittlungsauftrag erteilen.»

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