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Umwelt und Verkehr Abfallschnüffler im Clinch mit Datenschutz

Abfallpolizisten untersuchen auch Abfallsäcke, die zu früh auf die Strasse gestellt werden. Damit wollen sie ihre Besitzer ausfindig machen und zur Rechenschaft ziehen. Der Basler Datenschützer bezeichnet dies als «unverhältnismässig». Ämter in anderen Kanton wollen an ihrer Praxis festhalten.

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Abfallschnüffler im Clinch mit Datenschutz
aus Espresso vom 08.01.2014. Bild: keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 20 Sekunden.

Wer beispielsweise in Bern seinen Abfallsack mehr als zwölf Stunden vor dem Abfuhrtermin auf die Strasse stellt, muss mit einer Busse von rund 160 Franken rechnen.

«Wenn wir keine Kontrollen machen, wächst die Anzahl der Abfallsäcke, die zu früh auf die Strasse gestellt werden», sagt Walter Matter, Leiter Entsorgung und Recycling der Stadt Bern.

Das Problem sei einerseits ein ästhetisches. Man wolle nicht, dass die Stadt permanent mit Abfallsäcken überstellt ist. «Andererseits spielen hygienische Aspekte eine Rolle: Tiere picken oder reissen die Säcke auf und verteilen den Abfall in der Stadt.» Deshalb dürften die Säcke nicht länger als zwölf Stunden vor der Abfuhr auf der Strasse stehen.

Ähnlich argumentiert die Stadt Luzern gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Franz Suter, der Verantwortliche für die Abfallentsorgung in Luzern, bringt einen weiteren Aspekt in die Diskussion: «Abfall brennt relativ leicht, und so haben wir mit Abfallsäcken, die zu früh auf die Strasse gestellt werden, feuerpolizeiliche Probleme.»

Abfallkontrolle unverhältnismässig

Alleine in der Stadt Basel wurden letztes Jahr über 600 Personen mit 50 Franken gebüsst, weil sie ihren Abfall zu früh vor die Haustüre gestellt haben. Für den Basler Datenschützer Beat Rudin ist die Kontrolle von Abfallsäcken unverhältnismässig.

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Basler Datenschützer kritisiert Abfallkontrollen
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 06.01.2014.
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Im SRF-Regionaljournal Basel-Baselland sagt er: «Wir machen ein Fragezeichen zur Verhältnismässigkeit einer Kontrolle, wenn es darum geht, dass jemand lediglich einen gebührenpflichtigen Abfallsack zu früh auf die Strasse stellt.»

Der Inhalt eines Abfallsacks könne intim sein, und er gehe in einem solchen Fall niemanden etwas an. «Wenn Sie beispielsweise Medikamentenpackungen in Abfall entsorgen, dann kann es sich um besondere Personendaten handeln.»

Mit diesen könne unter Umständen auf eine Krankheit einer Person rückgeschlossen werden, so Rudin. Anders sehe es aus, wenn jemand den Abfall illegal entsorge.

Problemlösung in St. Gallen

Alle von «Espresso» angefragten Ämter weisen darauf hin, dass sie sich der Datenschutzproblematik bewusst seien. Es seien wenige und dafür speziell ausgebildete Personen, die diese Abfallsäcke kontrollieren würden.

«Bei uns müssen die entsprechenden Personen sogar eine Vertraulichkeits-Erklärung unterschreiben», betont Walter Matter von Entsorgung und Recycling Bern.

Anders als beispielsweise in Basel, Bern und Luzern, fehlt in der Stadt St. Gallen die rechtliche Grundlage um Abfallsünder zu büssen, wenn diese ihren Sack zu früh auf die Strasse stellen. Zudem sei dieses Problem massiv zurückgegangen.

«Seit wir über 200 sogenannte Unterflurcontainer installiert haben, kennen wir das Problem von zu früh hinaus gestellten Abfallsäcke kaum mehr», erklärt Marco Sonderegger, Unternehmensleiter Entsorgung St.Gallen. «Damit können unsere Einwohner ihren Abfall entsorgen, wann immer sie wollen.»

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