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Umwelt und Verkehr Ärger wegen TCS-Rettungsflüge in Süddeutschland

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat drei Einsätze des TCS-Rettungshelikopters für das Spital Waldshut untersucht. Sie kommt zum Schluss: Die Abwicklung war unzulässig.

Der Touring Club Schweiz (TCS) arbeitet seit letztem Jahr bei Notfällen nicht mehr mit der Schweizerischen Rettungsflugwacht REGA zusammen. Stattdessen hat sich der Versicherer am Klotener Flugunternehmen AAA (Alpine Air Ambulance) beteiligt. Für Repatriierungen aus dem nahen Ausland verfügt TCS ab Anfang April über einen eigenen Jet. Im Inland fliegt ein gelber Helikopter vom aargauischen Birrfeld aus Einsätze.

TCS-Retter in den Schlagzeilen

Dass der TCS neuerdings auch in die Luft geht, hat bereits im Herbst für Schlagzeilen gesorgt: «Kassensturz» berichtete am 30. Oktober 2012 über medizinische Fehleinschätzungen bei Repatriierungen. Zudem kritisierte im Beitrag ein Rechtsprofessor, es genüge nicht, dass die TCS-Retter in der Schweiz nur die provisorische Bewilligung eines einzigen Kantons hätten. Der TCS bestreitet dies und sagt: «AAA verfügt und verfügte jederzeit über die notwendigen Bewilligungen.»

Fehlende Genehmigung

Wie neue Recherchen zeigen, führte der TCS-Heli «Lions 1» drei Mal innert drei Wochen Verlegungstransporte zwischen dem Spital Waldshut und dem Uniklinikum Freiburg im Breisgau aus. Für solche Einsätze braucht ein Rettungsunternehmen einen Vertrag mit dem Land Baden-Württemberg. «Es liegt keine Genehmigung vor», sagt Kathleen Adler vom baden-württembergischen Innenministerium auf Anfrage. Es bestehe auch kein Bedarf nach einem weiteren Rettungsdienst, heisst es im Innenministerium, der Landkreis Waldshut sei mit vier Helikoptern bereits gut versorgt. Das Bundesministerium lehnte letztes Jahr einen entsprechenden Antrag des TCS ab.

Ausnahmen im Notfall

In allen drei Fällen sei es um Leben und Tod gegangen, begründet TCS-Geschäftsleitungsmitglied Rudolf Zumbühl die Flüge: «Das Deutsche Luftverkehrsgesetz besagt, dass bei Einsätzen, wo Leib und Leben bedroht sind, von jeglichen Vorschriften bezüglich Landung und Start abgewichen werden kann.» In jedem der drei Fälle, schreibt der TCS «Kassensturz», sei kein anderer Helikopter zur Verfügung gestanden. «Kassensturz» liegt eine E-Mail des Spitals Waldshut vor. Darin weist die Klinik seine Leute an, wie der Einsatz des TCS-Helis festgehalten werden muss: «Auf dem Notarztprotokoll muss unbedingt die Nichtverfügbarkeit der umliegenden Rettungshelikopter dokumentiert sein!!!» Dazu schreibt das Innenministerium: «Sollten solche Anweisungen tatsächlich bestehen, wäre dies nicht rechtens. Dies würde darauf hindeuten, dass rechtswidrig eigene Dispositionsgrundsätze für die Luftrettung herausgegeben wurden.»

Unzulässige Einsätze

Das Innenministerium klärte die Einsätze des TCS nun mit dem Spital Waldshut ab, weil «der Ablauf der Einsätze nicht den in Baden-Württemberg geltenden Regelungen entsprochen hat». Die Behörde bemängelt, dass das Spital Waldshut die Flüge nicht über die Zentrale Koordinierungsstelle abgewickelt habe. Das sei unzulässig. Sie schreibt «Kassensturz»: «Es wurde Einvernehmen erzielt, dass zukünftig alle Verlegungen entsprechend den gesetzlichen und sonstigen Regelungen zu erfolgen haben.»

Der TCS schreibt «Kassensturz»: Die Kritik des Innenministeriums betreffe nicht den TCS, sondern nur den «Ablauf der Einsätze», und damit habe das TCS «nichts zu tun». Unter Androhung rechtlicher Konsequenzen hat die Behörde dem Spital Waldshut den weiteren Einsatz des TCS-Helis «Lions 1» untersagt.

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