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Umwelt und Verkehr Aldi wollte Recycling verhindern

Elektroschrott kann bei allen Händlern zurückgegeben werden. Aldi hat einem «Espresso»-Hörer dieses Recht jedoch verweigert.

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Elektroschrott: Beim Entsorgen nicht abwimmeln lassen!
aus Espresso vom 16.01.2013. Bild: keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 16 Sekunden.

Ausgediente Elektrogeräte können bei allen Händlern gratis zurückgegeben werden. Das steht seit 8 Jahren  im Gesetz. Beim deutschen Discounter Aldi scheint sich die Regelung jedoch noch nicht überall herumgesprochen zu haben.

«Espresso»-Hörer Dominik Hasler arbeitet in der IT-Branche. Immer wieder hat er es mit ausgedienten Computer-Festplatten zu tun. Diese hat er jeweils ohne Probleme beim Elektronik-Händler abgeben können.

Als er eine Festplatte jedoch beim Discounter Aldi abgeben wollte, wies man ihn ab. «Ich habe gedacht, wer Elektronik verkauft, muss auch Elektronik zurücknehmen?», wundert sich der «Espresso»-Hörer.

Pflicht zur Gratis-Rücknahme

Der Geschäftsführer des verantwortlichen Verbands SWICO, Jean-Marc Hensch, bestätigt gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» die Pflicht der Händler: «Wer wie in diesem Fall Computer oder Festplatten verkauft, muss solche auch gratis zurücknehmen, und zwar ohne dass der Kunde ein neues Gerät kauft.»

Dies ist Teil der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG).

Als Kunde soll man sich nicht abwimmeln lassen, sondern auf seinem Recht bestehen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Die Verkaufsstellen müssen nur solche Geräte zurücknehmen, die sie auch verkaufen. Das bedeutet, dass man z.B. keinen Fernseher in einem Geschäft abgeben kann, das sonst nur Mobiltelefone verkauft.

Keine Einschränkung gibt es bei den öffentlichen Sammelstellen, die Elektronik zurück. Auch bei der Post kann sämtliche Elektronik bis 30 Kilogramm gratis abgegeben werden.

Aldi sensibilisiert die Mitarbeiter

Aldi ist der Fall unangenehm. In einer schriftlichen Stellungnahme schreibt der Discounter, die Rückgabe sei dem Kunden fälschlicherweise verwehrt worden. Man bedaure den Vorfall und habe sämtliche Filialen und Mitarbeiter noch einmal explizit auf die Thematik hingewiesen.

Konsumenten sind übrigens verpflichtet, ihren Elektroschrott in einem Fachgeschäft oder einer Sammelstelle zurückzubringen. Eine Entsorgung im Abfall oder im Sperrgut ist verboten, wird aber kaum geahndet.

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