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Altes Unfallauto ist nicht immer Schrott
Aus Espresso vom 16.12.2014. Bild: Keystone
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Umwelt und Verkehr Altes Unfallauto ist nicht immer Schrott

Wer mit einem älteren Auto unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat oft das Nachsehen. Das Auto ist nicht mehr viel wert, so dass die Versicherung schnell einen Totalschaden diagnostiziert. Wer trotzdem eine Reparatur will, muss geschickt verhandeln. «Espresso» sagt wie.

Es gebe den technischen und den kaufmännischen Totalschaden, sagt Hans-Peter Schneider, Zentralpräsident des Schweizerischen Carrosserieverbandes (VSCI): «Beim technischen Totalschaden ist das Auto nicht mehr zu reparieren. Bei einem kaufmännischen Totalschaden sind die geschätzten Reparaturkosten etwa gleich hoch oder höher als der aktuelle Wert des Fahrzeugs.»

Ein Beispiel: Bei einem achtjährigen Occasions-Auto, dass aktuell etwa 6000 Franken wert ist, wird bei einem Zusammenstoss die Fahrer- und Rücksitztüre beschädigt. Da es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt, wickelt die Haftpflicht-Versicherung des Unfall-Verursachers den Schaden ab.

Ein Schadensexperte begutachtet das Fahrzeug und schätzt ab, wie viel die Reparatur kosten wird und wie viel das Auto noch wert ist.

Leute mit alten Auto haben das Nachsehen

Und hier liegt das Problem, sagt Hans-Peter Schneider vom VSCI: «Es gibt Versicherungen, die schnell einen Totalschaden diagnostizieren, weil das für sie einfacher ist und sie so Geld sparen können.»

Dabei könne man das Auto problemlos wieder flicken. «Leute mit einem alten Auto haben dabei das Nachsehen», sagt Schneider.

Dabei ist das durchschnittliche Auto in der Schweiz rund acht Jahre alt. Beim Beispiel des beschädigten Autos heisst das, die Versicherung schätzt den Schaden an den beiden Türen auf etwa 5500 Franken. Resultat: kaufmännischer Totalschaden. Die Reparatur kostet gleich viel wie das Auto noch wert ist.

Der Autobesitzer erhält daraufhin ein Angebot der Versicherung für eine Entschädigung, die in etwa dem Zeitwert seines Autos entspricht. In unserem Fall wären das 5500 Franken.

«Bevor man sich auf so eine Entschädigung einlässt, muss man sich genau informieren, wie hoch der Wert des Autos wirklich ist», sagt Stefan Holenstein, Generaldirektor des Automobilclubs ACS. Dabei sei auch wichtig, neben Jahrgang, Kilometerstand auch die Ausstattung des Fahrzeugs zu berücksichtigen. Dazu kann man auf Vergleichsportalen gezielt nach Angeboten suchen.

«So erhält man einen Eindruck, wieviel man für ein gleichwertiges Auto bezahlen müsste», so Holenstein. Es verstehe sich von selbst, dass die Versicherung so wenig wie möglich bezahlen wolle. Da sei es wichtig, zu verhandeln, sagt Holenstein vom ACS.

Billigere Reparatur mit Occasions-Teilen

«Wenn die Totalschadensgrenze nur knapp erreicht ist, kann der Automobilist darauf bestehen, dass das Auto repariert wird», sagt Hans-Peter Schneider vom VSCI. «Dann muss man mit der Versicherung verhandeln.

Das Auto kann auch mit Occasions-Teilen geflickt werden. Das kostet viel weniger als wenn neue Teile verwendet werden.» Zudem sei reparieren umweltschonender und brauche weniger Energie.

Holenstein vom ACS empfiehlt zudem, eine Zweitmeinung bei einer Garage einzuholen. So erhalte man einen Eindruck, wie viel die Reparatur wirklich koste: «Aber auch da gilt es, die Interessen des Betriebes zu berücksichtigen. Es gibt Garagen, die an einer Reparatur interessiert sind, andere wiederum wollen lieber ein Auto verkaufen.»

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