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Bei Zahlungsverzug verweigert der TCS die Pannenhilfe
Aus Espresso vom 31.03.2016. Bild: Keystone
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Umwelt und Verkehr Bei Zahlungsverzug verweigert der TCS die Pannenhilfe

TCS-Mitglieder, die ihren Mitgliederbeitrag nicht fristgerecht zahlen, verlieren nach zwei Wochen die TCS-Pannenversicherung und müssen den Abschleppdienst unter Umständen selber berappen. Der TCS sistiert die Pannenhilfe-Versicherung so lange, bis der geschuldete Beitrag bezahlt worden ist.

Weil «Espresso»-Hörer Gerold Huber aus St. Gallen seinen Mitgliederbeitrag beim Touring Club der Schweiz (TCS) noch nicht bezahlt hatte, verweigerte der TCS die Kostenübernahme nach einer Autopanne.

Huber hatte auf eine Zahlungserinnerung gewartet, nachdem der Einzahlungsschein verloren gegangen war.

Wiedergutmachung nie angekommen

Beim TCS gibt man zu, dass in diesem Fall die Zahlungserinnerung mit dem Hinweis auf die sistierte Pannenhilfe-Versicherung zu spät verschickt worden ist. Die Transportkosten für das defekte Auto hätten übernommen werden müssen.

Als Wiedergutmachung wurden dem TCS-Mitglied Huber «Wert-Gutscheine» versprochen. Diese sind jedoch nie bei ihm angekommen.

TCS informiert Mitglieder neu auf der Jahresrechnung

Unterdessen hat das TCS-Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt. «Leider», bestätigt TCS-Pressesprecher Daniel Graf. Der TCS zieht aber aus der «leidigen Geschichte» Konsequenzen: Um die Transparenz zu erhöhen und die rund 1,5 Millionen TCS-Mitglieder frühzeitig über die Folgen einer verspäteten Bezahlung des Mitgliederbeitrages zu informieren, gibt es neu einen Hinweis auf der jährlich wiederkehrenden Mitgliedschafts-Rechnung.

Dabei wird explizit erwähnt, dass die Pannenhilfe-Versicherung zwei Wochen nach abgelaufener Zahlungsfrist solange erlischt, bis der Jahresbeitrag bezahlt worden ist.

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