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Domo-Reisen: Absurde Rechnung für abgesagte Busfahrt
Aus Espresso vom 11.12.2015. Bild: Keystone
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Umwelt und Verkehr Domo-Reisen: Absurde Rechnung für abgesagte Busfahrt

Ein «Espresso»-Hörer bucht beim Busunternehmen Domo-Reisen eine Fahrt nach Savona, um von dort seine Kreuzfahrt zu starten. Domo-Reisen sagt kurzfristig ab, der Kunde muss mit dem Privatauto fahren. Zurückerstatten möchte die Firma aber nur die Hälfte des Preises. Mit einer absurden Begründung.

Valentin De Florian freut sich sehr auf seine Mittelmeer-Kreuzfahrt, die in Savona in Italien startet. Damit er seine Ferien gemütlich beginnen kann, buchte er bei Domo-Reisen in Glattbrugg eine Busfahrt dorthin. Freitagnacht um 01.20 Uhr sollte es losgehen.

Doch dann kommt, was er eben gerade vermeiden wollte: Ferienstress pur! Zwölf Stunden vor Abfahrt – Valentin De Florian ist noch am Arbeiten – ruft eine Dame von Domo-Reisen an. «Sie sagte mir, dass ich der einzige sei und die Busreise daher nicht stattfindet», erzählt De Florian im Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. «Ich verstand die Welt nicht mehr und fragte, was ich nun tun soll. Da hiess es, ich müsse selber schauen, wie ich nach Savona komme.»

Arroganz statt Einsicht

Und das so kurz vor der Abfahrt. Weder eine Zug- noch eine Flugreise kommen so kurzfristig noch in Frage. Dem Winterthurer bleibt nichts anderes übrig: Er sitzt nachts in sein Privatauto und fährt selbst nach Italien.

Wieder zurück, nimmt er mit Domo-Reisen Kontakt auf. Er möchte das Geld zurück, das er für die Busfahrt bereits bezahlt hat. Geld bekommt er auch, aber nur die Hälfte – nämlich 70 Franken für die Hinfahrt. Die Begründung per Mail lässt Valentin De Florian nur noch staunen: «Domo schrieb mir, ich hätte ja mit ihnen zurückreisen können.» Weiter heisst es im Mail süffisant, das sollte doch auch für ihn nicht so schwer zu verstehen sein. Der Domo-Kunde fragt sich aber zurecht: «Was hätte ich denn mit meinem Auto machen sollen? Vielleicht schicken lassen?»

Zumal es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Domo-Reisen klar heisst, dass bei einer kurzfristigen Absage der ganze Betrag zurückerstattet wird. So kann auch der Reiserechtsexperte Reto Ineichen nur den Kopf schütteln: «Das ist nicht anders zu verstehen, als dass der Gesamtbetrag zurück bezahlt werden muss. Alles andere macht keinen Sinn.»

Auch eine Entschädigung wäre angesagt

Damit aber noch nicht genug: Valentin De Florian hatte aufgrund der späten Absage zusätzliche Auslagen: Benzin und Amortisation des Auto, italienische Autobahngebühren und einen Parkplatz in Savona für eine Woche. Insgesamt rund 370 Franken. Und auch dieser Betrag steht ihm zu, denn in den Domo-AGB ist vermerkt, Domo storniere ihre Reisen spätestens einen Tag vorher – nicht ein paar Stunden. Reto Ineichen findet deshalb: «Logisch wäre, dass man bei einem Tag von 24 Stunden spricht. Die Absage erfolgte später, daher müsste Domo in einem solchen Fall nicht nur das Geld zurückbezahlen, sondern eben auch eine Entschädigung.»

«Ferien ohne Ärger»

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Nützliche Tipps, damit Sie Ihre Reise und Ferien geniessen können, finden Sie hier.

Domo-Reisen will dazu nur schriftlich Stellung nehmen. Zuerst heisst es, man hätte Herrn De Florian – wenn er das gewünschte hätte – natürlich gerne nach Savona gefahren. Wie denn? Wenn die Reise ja gar nicht stattfand? Dann schreibt das Busunternehmen, ihr Kunde hätte ausdrücklich die einzelne Rückfahrt gewünscht und gebucht. Domo-Reisen hätte deswegen am Tag der Absage eine neue Bestätigung geschickt. Davon weiss Valentin De Florian allerdings nichts. Und Domo-Reisen kann oder will das entsprechende Mail auch nicht an «Espresso» weiterleiten.

Domo-Reisen lenkt schliesslich ein

Immerhin heisst es dann aber: «Angesichts des neuen Sachverhaltes, dass Herr De Florian mit dem Privatauto nach Savona gefahren ist und anscheinend ein Missverständnis betreffend der Inanspruchnahme der Rückfahrt bestand, werden wir Herrn De Florian selbstverständlich die Rückfahrt zurückerstatten.»

Also doch. Valentin De Florian ist für’s erste froh, dass er wenigstens die 70 Franken wieder zurückbekommt. Ob er auch noch die Entschädigung will, das überlegt er sich jetzt. Die Unterlagen für den Reiseombudsman wären auf jeden Fall bereit.

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