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Umwelt und Verkehr Heidemark zieht Klage gegen «Kassensturz» zurück

Der deutsche Geflügelunternehmer Heidemark ging gerichtlich gegen «Kassensturz» vor, nachdem die Konsumentensendung über die furchtbaren Zustände in den Trutenmastbetrieben berichtet hatte. Jetzt zog der Geflügelriese seine Zivilklage zurück.

Tausende Truten stehen eng gepfercht in der Masthalle. Kranke Tiere liegen im eigenen Kot, einige sind verkrüppelt. Über diese tierquälerische Trutenmast hat «Kassensturz» vor über einem Jahr berichtet. Das Trutenfleisch, das Detailhändler wie Migros, Aldi, Lidl und Denner verkaufen, stammt zum grossen Teil aus solchen Betrieben in Deutschland.

Berichterstattung war einwandfrei

Nach der Sendung ging der deutsche Geflügelriese Heidemark gerichtlich gegen «Kassensturz» vor. Er reichte Zivilklage beim Zürcher Handelsgericht ein. In einer fünfstündigen Vergleichsverhandlung wollte Heidemark erwirken, dass «Kassensturz» den Bericht von der Online-Seite nimmt. Heidemark sollte nicht mehr mit Qualmast in Verbindung gebracht werden. Vergeblich. Denn «Kassensturz» hat korrekt berichtet.

Jetzt zog Heidemark die Zivilklage zurück. «Kassensturz» ist es weiterhin erlaubt, die unhaltbaren Zustände in den Trutenmastbetrieben zu zeigen und seine Zuschauer über die tierquälerischen Produktionsbedingungen in Deutschland aufzuklären.

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