Zum Inhalt springen

Header

Audio
Mutter im Pflegeheim: Keine Rückerstattung von ÖV-Abo?
Aus Espresso vom 26.05.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 13 Sekunden.
Inhalt

Umwelt und Verkehr Mutter im Pflegeheim: Keine Rückerstattung von ÖV-Abo?

Eine 97-jährige Frau musste nach einem Sturz ins Pflegeheim. Zwei Wochen zuvor hatte die Seniorin für 620 Franken ein Abo der Baselland Transport gekauft. Die Tochter wollte das Abo zurückgeben. Das sei nicht möglich, hiess es bei der BLT - bis «Espresso» sich eingeschaltet hat.

«Meine Mutter liebte es auch mit 97 noch, mit Bus, Tram und Zug im Tarifverbund Nordwestschweiz herumzureisen. Das war ihre Freizeitbeschäftigung», erzählt ihre Tochter Madlen Jäger. Darum löste ihre Mutter jedes Jahr das sogenannte Umwelt-Abo, kurz U-Abo, bei der Baselland Transport (BLT). Dieses kostet 620 Franken und ist eine Art GA für die Nordwestschweiz.

Als Abo gilt der abgestempelte linke Abschnitt des Einzahlungsscheins. Auf diesem stehen Name und Adresse. Bei einer Billettkontrolle muss man sich zusätzlich mit einer Identitätskarte ausweisen.

Kurz nach dem Abo-Kauf im Rollstuhl

«Weil sie so gerne reist, löste meine Mutter am 4. Dezember 2014 wieder ein U-Abo und zahlte 620 Franken am Postschalter ein. Die Einzahlung hat sie auch in ihrem Postbüchlein eingetragen und abstempeln lassen.» Kurze Zeit später stürzte die 97-Jährige und musste ins Spital.

Nach der Operation zeigte sich, dass sie nicht mehr gehen konnte. «Meine Mutter sass im Rollstuhl und musste Ende Dezember ins Pflegeheim», erzählt die Tochter Madlen Jäger. Sie begann, den Haushalt der betagten Mutter aufzulösen. «Dabei sah ich im Postbüchlein, dass meine Mutter im Dezember diverse Zahlungen gemacht hatte.»

Da ihre Mutter nun im Pflegeheim war und nicht mehr reisen konnte, wollte Madlen Jäger das nie genutzte U-Abo für 2015 zurückgeben: «Ich stiess jedoch auf taube Ohren. Ohne gültiges Original-U-Abo, den linken Abschnitt des Einzahlungsscheins, könne man keine Rückerstattung vornehmen, hiess es bei der BLT.» Die Originalquittung konnte die Tochter jedoch nicht finden: «Ich hatte nur den Eintrag im Postbüchlein, der zeigt, dass meine Mutter das U-Abo bezahlt hat.»

Rückerstattung aus Kulanz

Das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 hakt bei der BLT nach. BLT-Direktor Andreas Büttiker sagt, dass grundsätzlich keine Rückerstattung ohne Original-Billett möglich sei. Dies sei in den Tarifbestimmungen so geregelt: «Damit wollen wir Missbrauch verhindern.»

Denn wenn man beispielsweise ein GA oder Halbtax zurückgebe, müsse man auch die Originale mitbringen. «Im Fall von Frau Jägers Mutter ist das Ticket eben der linke Abschnitt des Einzahlungsscheins.»

Im Mai ist die 97-jährige Mutter von Madlen Jäger verstorben. Aus Kulanz würde die BLT Frau Jäger nun den Anteil des U-Abos zurückzahlen, sagt Direktor Andreas Büttiker gegenüber «Espresso».

Meistgelesene Artikel