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Umwelt und Verkehr Neu: Umsteigepassagiere dürfen Duty-Free-Getränke mitnehmen

Die Regeln für Flüssigkeiten in Flugzeugen werden etwas gelockert: Ab dem 31. Januar dürfen Transitpassagiere Getränke und Parfums aus dem Duty-Free-Shop von einem Flugzeug ins andere mitnehmen. Zugelassen wird dies wegen einer neuen Kontroll-Technik.

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Neu: Umsteigepassagiere dürfen Duty-Free-Getränke mitnehmen
aus Espresso vom 31.01.2014. Bild: Colourbox
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Bisher erlebten viele Flugpassagiere eine böse Überraschung: Hatten sie im Duty-Free-Shop in Übersee eine Flasche Schnaps oder eine grosse Parfumflasche gekauft, wurde diese bei der Sicherheitskontrolle am Umsteige-Flughafen beschlagnahmt. Grund dafür waren die strengen Regeln für Flüssigkeiten im Flug-Handgepäck.

Bald vorbei mit strengen Flüssigkeits-Regeln

Neu ist das Umsteigen mit Flüssigkeiten aus dem Duty-Free-Shop erlaubt, wenn diese zusammen mit dem Kaufbeleg in einem versiegelten Sicherheitsbeutel transportiert werden.

Möglich macht dies eine weiterentwickelte Screen-Technologie, die bei den Sicherheitskontrollen eingesetzt wird: Die neuen Geräte sind in der Lage, rasch Flüssigkeiten auf ihre Gefährlichkeit zu untersuchen.

Laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt ist es wahrscheinlich, dass aufgrund dieser Screen-Technologie die strengen Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck in wenigen Jahren abgeschafft werden. Vorderhand gilt aber weiter: Flüssigkeiten sind im Handgepäck nur in Behältern mit einem Volumen von maximal einem Deziliter erlaubt.

Zudem müssen sie in einem wiederverschliessbaren transparenten 1-Liter-Plastikbeutel verpackt sein. Ausnahmen gelten für flüssige Medikamente und Babynahrung, welche während des Fluges benötigt werden.

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