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«Neuwagen» ist nicht immer gleich neuer Wagen
Aus Espresso vom 13.05.2014. Bild: Colourbox
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Umwelt und Verkehr «Neuwagen» ist nicht immer gleich neuer Wagen

Eine zweijährige Garantie erhält nur sicher, wer das Auto beim offiziellen Händler kauft. Bei direkt importierten Neuwagen läuft die Garantie häufig bereits vor der Zulassung in der Schweiz ab.

«Espresso»-Hörerin Anett Walther hat zusammen mit ihrem Verlobten einen Peugeot 508 gesucht und ein attraktives Angebot bei einem Discounter gefunden. Auto Discount Uster bot das Modell für knapp 25‘000 Franken an, das sind mindestens 7000 Franken weniger als beim offiziellen Peugeot-Händler. «Bei Vertragsabschluss habe ich mich beim Verkäufer vergewissert, dass der Neuwagen auch die übliche Garantiefrist hat», erzählt die junge Frau. Der Händler habe ihr mündlich zugesagt, dass sie die gleichen Konditionen habe wie bei einem offiziellen Importeur, also zwei Jahre Garantie.

Böse Überraschung bei den Reparaturkosten

Einige Monate später war bei dem Auto die Lüftung defekt und musste repariert werden. Die neuen Besitzer waren überzeugt, dass diese Kosten unter die Garantieleistungen fallen. Umso grösser war dann das Erstaunen, als ihnen der Garagist erklärte, dass die Garantie bereits abgelaufen sei. Die Frist der Garantie habe bereits neun Monate vor dem Verkauf in Belgien zu laufen begonnen, und nicht erst bei der Erstzulassung in der Schweiz. Offenbar importierte Auto Discount Uster den Peugeot von einem Zwischenhändler in Belgien. Anett Walther ist verärgert: «Der Verkäufer hat uns das mit keinem Wort gesagt!»

Discounter verwehrt sich gegen Vorwürfe

Nie habe der Verkäufer von einer Garantiefrist von zwei Jahren gesprochen, heisst es auf Anfrage bei Auto Discount Uster. Im Vertrag sei vermerkt: Herstellergarantie gemäss Werksangaben. Und weiter heisst es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber «Espresso»: «Unsere Verkäufer sind angewiesen, diese Umstände (Angaben über die Werksgarantie, Anm. d. Redaktion) so weit als möglich transparent darzulegen.»

Verband empfiehlt Garantiebeginn festzuhalten

Wenn es im Vertrag lediglich heisse, Herstellergarantie gemäss Werksangaben, dann sei das eigentlich ungenügend. Joel Thiébaud ist Generalsekretär des Verbands freier Autohandel Schweiz, und er ermutigt Kunden, sich zu wehren: «Es ist sicher im Interesse der Konsumenten, wenn in einem Kaufvertrag der Beginn der Garantiefrist und die Art der Garantiedeckungen schriftlich vermerkt sind.» Weiter meint der Branchenkenner, die leidige Geschichte mit der Garantie bei direkt importierten Neuwagen müsse endlich aus der Welt geschaffen werden. «Wir vom Verband setzen uns auf politischer Ebene dafür ein, dass auch für direkt importierte Neuwagen dieselben Bedingungen gelten wie für Importe der offiziellen Markenhändler: Dass nämlich die Garantiefrist ab Erstzulassung durch das Strassenverkehrsamt beginnt.»

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