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SBB-Abos: Bei Ersatzausweis kein Geld zurück
Aus Espresso vom 17.03.2016. Bild: Keystone
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Umwelt und Verkehr SBB-Abos: Bei Ersatzausweis kein Geld zurück

Was die wenigsten SBB-Kunden wissen: Wer sein Abo verliert und dann einen Ersatzausweis hat, erhält bei dessen Rückgabe keinen Rappen zurück. Diese strenge Regel gilt sowohl für Streckenabos wie auch für Gleis7, Halbtax und GA.

Die Aargauerin Svenja Meier pendelte bis vor kurzem vom ihrem Wohnort im Aargau nach Zürich. Mit einem Streckenabo der SBB von 2800 Franken. Kürzlich hat die SBB-Kundin ihren Job gekündigt und fährt nun eine ganz andere Strecke. Kein Problem, hiess es bei der SBB, das Streckenabo könne sie jederzeit zurückgeben.

Das war leider falsch. Als Svenja Meier am Schalter steht, heisst es, die geschuldeten 1400 Franken könne man leider doch nicht zurückerstatten. Die Begründung: Weil sie ihr Abo einmal verloren hat und jetzt mit einem Ersatzabo unterwegs ist.

Das Streckenabo gibt’s nur auf billigem Papier

Svenja Meier erinnert sich tatsächlich noch gut an den Tag, an dem sie ihr Abo nicht mehr fand: «Kein Wunder: Das Streckenabo ist ja auch nur so ein Papierfötzel – für 2800 Franken gibt es nicht mal ein richtiges Plastikkärtchen. Als ich mein Abo bei der Kontrolle nicht mehr fand, musste ich erst für fünf Franken ein Übergangsabo kaufen, und danach für weitere 30 Franken ein Ersatzabo.»

SBB-Kunden unter Generalverdacht

Die SBB argumentiert nun, es sei ja schliesslich möglich, dass das Originalabo immer noch bei der Kundin sei und diese nach Rückgabe des Ersatz-Fahrausweises gratis herumfahren könnte. Die Pendlerin ist sprachlos: Dass sie als treue SBB-Kundin quasi des Betrugs verdächtigt wird, findet sie happig. «Klar gibt es sicher ein paar Leute, die das probieren. Aber ich finde es eine Frechheit, dass mir als ehrlichem Menschen so etwas unterstellt wird. Und immerhin geht es um 1400 Franken, für die muss ich hart arbeiten.»

Von Bestätigung des Arbeitsgebers will SBB nichts wissen

Svenja Meier macht der SBB einen letzten Vorschlag: Sie bietet an, bei ihrem Arbeitgeber eine offizielle Bestätigung anzufordern, dass sie nun an einem ganz anderen Arbeitsort tätig ist und das alte Streckenabo deshalb gar nicht mehr nutzen kann. «Ich habe seit dem 1. März einen neuen Job an einem ganz anderen Ort und gehe mit dem Auto arbeiten. Das könnte mein Arbeitgeber bestätigen.» Doch auch das lehnte die SBB ab.

Wieso, will das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» von der SBB wissen. Für SBB-Sprecher Reto Schärli geht es ums Prinzip: «Dann gäbe für jeden Fall irgendeine Ausnahme, weshalb wir da jetzt kulant sein sollten. Wir handhaben diese Regel streng, auch wenn wir die Kunden beim Verkauf am Schalter zugegebenermassen nicht darauf aufmerksam machen.» Auf Anfrage erkläre das Schalterpersonal gerne die Tarifbestimmungen, wo dies geregelt sei.

SBB über Regel selber nicht glücklich

Dennoch scheint auch die SBB nicht hundert Prozent hinter ihrer forschen Politik zu stehen, die übrigens auch für GA, Halbtax oder Gleis7 gilt. SBB-Sprecher Schärli sagt: «Wir sind selber mit dieser Regel nicht ganz glücklich. Wenn die Streckenabos irgendwann in Zukunft auf dem Swisspass sind, stellt sich die Frage aber nicht mehr. Dann kann man den Fall dieser Kundin ganz problemlos lösen.» Der Grund: Dereinst kann ein verlorenes Abo auf dem Swisspass ganz einfach gelöscht und ein neues geladen werden.

Für Berufspendlerin Svenja Meier ist das jedoch ein schwacher Trost. Ihre 1400 Franken sind nun definitiv verloren.

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