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Schweizer Töfflibuben kommen mit Ermahnung davon
Aus Kassensturz vom 01.12.2015.
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Umwelt und Verkehr Schweizer Töfflibuben kommen mit Ermahnung davon

Im Frühling sorgten zwei Töfflibuben mit ihrer Fahrt über die österreichische Grenze für eine kleine Staatsaffäre. Nun hat das Landesgericht Vorarlberg entschieden: Aus der Busse wird eine Ermahnung. Töffli fahren mit Schweizer Ausweis bleibt in Österreich jedoch illegal.

«Hätten wir das gewusst, wären wir nie nach Dornbirn gefahren», sagt der 14-jährige Joel Kellenberger aus dem st. gallischen Rheineck im «Kassensturz»-Bericht vom 28. April 2015. Verständlich. Denn Joel und Stojan wurden trotz gültiger Töffliausweise ennet der Grenze in Österreich gebüsst. Ihr Fahrausweis der Kategorie M wurde dort nämlich nicht anerkannt. Die Folge: Eine Busse über 181 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 83 Stunden.

Die kleine Staatsaffäre gab zu Reden

«Kassensturz» vom 28.04.2015:

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Das Bundesamt für Strassen Astra zeigte sich erstaunt über dieses Vorgehen. Mediensprecher Thomas Rohrbach erklärte im «Kassensturz»: «Wenn sich Töfflifahrer in Österreich korrekt verhalten, ist aus unserer Sicht eine Busse nicht gerechtfertigt.» Als «Kassensturz» in Dornbirn nachfragte, eskalierte die Bagatelle zur Staatsaffäre. Das Töfflidossier wurde von der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn weitergereicht an die Vorarlberger Landesregierung in Bregenz und von dort ins Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in Wien.

Die Schweizer und Österreicher Presse nahm nach der «Kassensturz»-Ausstrahlung das Thema breit auf.

Österreich sieht von einer Busse ab

Nun – rund ein halbes Jahr später – gibt es Neuigkeiten: Das Vorarlberger Landesgericht hat die Busse umgewandelt in eine Ermahnung. Die Töfflibuben müssen kein Strafgeld bezahlen. Allerdings: Das Überqueren der Grenze mit dem Schweizer Führerausweis gilt in Österreich nach wie vor als Gesetzesübertretung. So schreibt die Landesregierung an «Kassensturz»: «Das Lenken von Töfflis mit dem Schweizer Ausweis der Kategorie M in Österreich ist nach wie vor nicht erlaubt und damit strafbar. Es wurde jedoch aus verschiedenen Gründen von einer Geldstrafe abgesehen und nur eine Ermahnung ausgesprochen.» Wie diese Angelegenheit künftig gehandhabt wird, könne nicht prognostiziert werden, da die Strafbehörde nach den konkreten Umständen des Einzelfalls entscheiden werde.

Das Bundesamt für Strassen Astra schreibt dazu: «Die Differenz bei der Auslegung des Staatsvertrages bleibt bestehen. Das heisst für uns, dass wir nun auf unsere österreichischen Kollegen zugehen und mit ihnen über die Aktualisierung der alten Verträge diskutieren.» Dies werde in den nächsten Wochen geschehen.

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