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Umwelt und Verkehr Vorerst kein Tiermehl im Futtertrog

Im Parlament scheitert eine Motion, die Tiermehl in der Fütterung von Hühnern und Schweinen wieder zulassen wollte. Der Nationalrat stimmte zu, im Ständerat hingegen hat die Motion keine Chance. «Kassensturz» zeigt die Hintergründe der Debatte auf.

Resultat
Legende: Abstimmung SRF Kassensturz vom 25. Februar 2014 «Tiermehl ja oder nein?» Die Kassensturz-Zuschauer sind ähnlich gespalten wie die Politiker. SRF

An der Frage, ob und wie Tiermehl wieder verfüttert werden soll, scheiden sich die Geister – auch im Parlament. Der Aargauer SVP-Nationalrat Hansjörg Knecht forderte vom Bundesrat in einer Motion, dass dieser «schnellstmöglich» das Gesetz ändert, so dass Geflügel und Schweine wieder sterilisierte, zermahlene Schlachtabfälle fressen dürfen.

Im letzten September sagte der Nationalrat mit deutlicher Mehrheit Ja dazu. Heute jedoch lehnte der Ständerat die Motion einstimmig ab. Damit bleibt das Mehl von Schweinen, Geflügel und Wiederkäuern in der Fütterung aller Nutztiere verboten. Das Verbot besteht seit Anfang 2001.

Die Bedingungen des Bundesrats

Interessant waren die Ausführungen von Bundesrat Alain Berset im Ständerat. Sie zeigen die Haltung der Regierung und illustrieren die Schwierigkeiten einer Lockerung des Tiermehlverbots, die Bundesrat Berset nicht ganz ausschliesst. Er stellt jedoch viele Bedingungen:

  • Wiederkäuer bleiben aus dem Kreislauf verbannt: Schlachtabfälle von Rindern werden nicht zu Tiermehl verarbeitet und Pflanzenfresser, v.a. Rinder fressen kein Tiermehl
  • Für Geflügel und Schweine gilt ein striktes Kannibalismus-Verbot
  • Das bedeutet eine strikte Trennung der Verarbeitungswege für Tiermehl von verschiedenen Arten
  • Und das bedeutet die Notwendigkeit einer praktikablen Methode, um im Futter nachzuweisen, von welchem Tier das Mehl stammt

«Nur in Übereinstimmung mit der EU»

Zudem hält Bundesrat Alain Berset fest, dass eine Lockerung nur in Übereistimmung mit der EU möglich ist, die schon lange eine Lockerung des Tiermehlverbots plant. Der Ständerät will nach den Erfahrungen mit BSE in den Neunzigern verhindern, dass Tiermehl verunreinigt wird. Die Genfer SP-Ständerätin Liliane Maury Pasquier, Präsidentin der Gesundheitskommission, sagte, dass die nötige, strikte Trennung der Verarbeitungswege kaum praktikabel und zu teuer sei.

Der Motionär Hansjörg Knecht liess die genauen Bedingungen einer Wiedereinführung offen, sprach sich aber für eine weniger strikte Umsetzung der getrennten Verarbeitungswege aus. Warum eine strikte Trennung aus Sicht der Futter-Industrie schwierig ist und wie sich Bauern und Konsumenten zur Lockerung des Tiermehl-Verbots stellen, zeigte der «Kassensturz» am 25. Februar auf.

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