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Umwelt und Verkehr Wie Sie die Abschlepp-Abzocke verhindern

Einschlägige Abschlepp-Firmen warten nur darauf, bis Automobilisten falsch parkieren. Sie schleppen ihre Autos innert Minuten ab und verlangen unverhältnismässig hohe Kosten. Sogar für Leerfahrten. «Kassensturz» sagt, wie sie vorgehen, um dies zu verhindern.

Was tun, damit Ihr Auto nicht unberechtigt abgeschleppt wird? Oder eine Leerfahrt verrechnet wird? Die Gründerin der Interessengemeinschaft gegen die «Abschlepp-Abzocke» und ehemalige FDP-Gemeinderätin der Zürcher Gemeinde Opfikon, Nicole Lieberherr, gibt Tipps:

Vor dem Abschleppen

  • Achten Sie gut darauf, wo Sie Ihr Auto abstellen. Parkieren Sie grundsätzlich nicht auf Kundenparkplätzen oder privaten Parkplätzen. Auch nicht, wenn Sie Sichtkontakt zum Fahrzeug haben, Sie nur kurz halten oder das Geschäft geschlossen ist. Sie ersparen sich unnötigen Ärger, denn die Abschlepp-Abzocker interessiert es nicht, ob Sie jemanden behindern. Es geht nur um‘s Geld.
  • Wenn Sie als Kunde eines Geschäftes die Erlaubnis bekommen, auch mal ausserhalb der Ladenöffnungszeiten Ihr Fahrzeug abzustellen, dann bitten Sie, dies schriftlich festzuhalten. Hinterlegen Sie in einem solchen Fall ihre Handynummer und einen Hinweis auf diese Vereinbarung hinter der Windschutzscheibe. Es wurden auch schon Autos abgeschleppt, die vom Besitzer des Parkplatzes die mündliche Erlaubnis bekamen, ihr Fahrzeug abzustellen.
  • Hinterlegen Sie ihre Handynummer hinter der Windschutzscheibe, wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich um öffentlichen Grund handelt, aber sie keinen Hinweis auf einen privaten Parkplatz finden. So kann man Sie erreichen, falls Sie jemanden behindern sollten.
  • Wenden Sie nicht auf privaten Parkplätzen. Bereits gibt es Schlaumeier, die Kameras mit Bewegungsmeldern installiert haben und nur darauf warten, Ihnen ein Standbild von Ihrem Auto mit einer Rechnung für eine Leerfahrt zu schicken. Wenn Sie in so eine Falle tappen, lehnen sie in jedem Fall die Zahlungen ab und informieren Sie auch den kantonalen Datenschützer.
  • Achtung, wenn ein Unbekannter plötzlich beginnt, Ihr Auto zu fotografieren. Notieren Sie Ort, Datum und die Umstände. Es kann gut sein, dass Sie demnächst eine ungerechtfertigte Rechnung für eine Leerfahrt erhalten. Es kam schon zu solchen Fällen, als jemand am Sonntag vor einem geschlossenen Geschäft anhielt, um zum Beispiel ein Telefonat entgegenzunehmen.
  • Prüfen Sie die Rechnung für eine Leerfahrt genau! Lehnen Sie überhöhte Preise und überrissene Administrationskosten ab. Zu den Administrativkosten gibt es einen Bundesgerichtsentscheid.

Wenn Ihr Auto abgeschleppt wurde:

  • Bezahlen Sie nur per Rechnung! Zahlen Sie nicht bar oder mit Kreditkarte. Wenn das Auto nicht ohne Bezahlung herausgegeben wird, empfiehlt der Polizeisprecher der Stadtpolizei Zürich, Mario Cortesi, «Klage wegen Nötigung» einzureichen.
  • Verlangen Sie immer einen Abschlepprapport mit genauen Angaben, auch zu den Preisen. Einige Betroffene berichteten, ihnen wären später viel höhere Preise in Rechnung gestellt als beim Abholen des Fahrzeuges die Rede war.
  • Gehen Sie nicht alleine das Auto abholen. Bitten Sie jemanden, sie hinzufahren und zu begleiten. In einigen Fällen berichteten Betroffene, dass sie sich sehr unwohl fühlten, Angst bekamen und einfach nur weg wollten. Und daher alles bezahlt oder unterschrieben hätten.
  • Prüfen Sie ihr Auto auf Schäden, die durch das Abschleppen entstehen können, gegebenenfalls durch einen Experten.
  • Klären Sie ab, wem der Parkplatz gehört und prüfen Sie, ob wirklich ein Auftrag mit einem Abschleppdienst bestanden hat. Verlangen Sie vom Abschlepp-Dienst den Namen des Auftraggebers. Dieser haftet primär für die entstandenen Kosten. In der Vergangenheit wurden auch schon Autos von Grundstücken abgeschleppt, bez. eine Leerfahrten dazu in Rechnung gestellt, deren Eigentümer weder einen Auftrag zum Abschleppen erteilt hatte, noch davon wusste.
  • Melden Sie einen Abschlepp-Vorfall immer ihrer Rechtsschutzversicherung an.
  • Machen Sie sich Notizen und Fotos zum Ereignis. Melden Sie ihren Fall an kontakt@ig-selbsthilfe.ch. Hier werden die Fälle erfasst und verglichen. Die Interessensgruppe prüft, welche Schritte man gegen Abschlepp-Abzocker unternehmen kann. Die IG Selbsthilfe ist eine freie Gruppe von Betroffenen. Sie ist eine Plattform, um Erfahrungen auszutauschen, kann jedoch keine Rechtsberatungen erteilen.

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