Veraltet und nicht kundenfreundlich: Die Vertragsbedingungen der Versicherung Visana kamen im «Espresso»-Bericht vor zwei Monaten nicht gut weg. Berichtet wurde über den Fall von Michelle Waldispühl. Diese verursachte im Februar dieses Jahres einen Unfall mit dem Auto ihrer Eltern – ein Auto, dass die «Espresso»-Hörerin rund 20 Mal pro Jahr braucht.
Visana wollte den Schaden von 2000 Franken zuerst nicht bezahlen. Die Versicherung teilte der Kundin mit, sie benutze das Auto regelmässig. Erst als sich «Espresso» einschaltete, lenkte Visana ein. Die Versicherung übernahm den Schaden und versprach, die «nicht mehr zeitgemässen» Vertragsbedingungen anzupassen.
Es geht auch besser
Genau das ist nun geschehen: Per 1. September wurden die Bedingungen angepasst. Neu ist darin festgehalten, was gelegentliches Fahren bedeutet, nämlich maximal 24 Tage pro Kalenderjahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich immer um dasselbe oder um verschiedene Autos handelt. «24 Tage, das entspricht der gängigen Praxis um regelmässiges von unregelmässigem Fahren zu unterscheiden», erklärt Visana-Kommunikationsleiter David Müller.
Dass es auch besser geht, zeigt das Beispiel Helvetia: Bei dieser gelten auch 30 Tage im Jahr noch als gelegentliches Fahren. Deutlich schlechter sind die Bedingungen bei der Vaudoise: Dort sind höchstens 14 Fahrten pro Jahr mit fremden Autos möglich.
So definieren die Versicherungen «gelegentliches Fahren»:
Allianz: | 1 x wöchentlich während höchstens 2 Monaten oder ununterbrochen längstens 1 Woche |
AXA Winterthur: | 18 Tage / Kalenderjahr |
Basler Versicherung: | 6 Mal in den letzten 3 Monaten |
Generali: | 21 Tage / Kalenderjahr |
Helvetia: | 30 Tage / Kalenderjahr |
Mobiliar: | 24 Tage / Kalenderjahr |
Vaudoise: | 14 Tage / Kalenderjahr |
Visana: | 24 Tage / Kalenderjahr |
Zürich: | 25 Tage / Kalenderjahr |
Die Zahlen basieren auf dem Allgemeinen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung.