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Versicherungen KPT blitzt vor Bundesgericht ab

Ein Fussgänger schlägt sich an einer Verkehrstafel einen Zahn aus. Das sei kein Unfall, behauptet seine Unfallversicherung KPT und zieht den Versicherten in einen monatelangen Rechtsstreit. «Kassensturz» hat darüber berichtet. Nun hat das Bundesgericht entschieden: die KPT muss zahlen.

«Kassensturz» hat im Dezember letzten Jahres darüber berichtet: Der 61-jährige Beat Baumgartner stiess als Zuschauer am Berner Frauenlauf mit einer Orientierungstafel zusammen. Dabei brach er sich einen Zahn ab. Die Unfallversicherung KPT weigerte sich, die Zahnarztkosten von knapp 2700 Franken zu übernehmen.

Gemäss KPT reiche der Zusammenstoss mit einem Schild nicht aus. Für den rechtlichen Unfallbegriff brauche es noch «einen ungewöhnlichen äusseren Faktor», wie beispielsweise ein Sturz oder ein Stolpern, argumentierten die Juristen der KPT. Zudem warf die Versicherung Beat Baumgartner vor, er schildere unglaubwürdig und plump. Die Schadenskizze taxierte die KPT gar als Kinderzeichnung.

David gegen Goliath

Beat Baumgartner akzeptierte den ablehnenden Entscheid seiner Versicherung nicht. Er wehrte sich und zog vor das bernische Verwaltungsgericht. Alleine. einen Anwalt konnte er sich nicht leisten. Beat Baumgartner bekam Recht. Aber die KPT blieb stur und zog den Fall weiter ans Bundesgericht.

Video
Absurde Ausreden der Versicherungen
Aus Kassensturz vom 11.12.2012.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 53 Sekunden.

Nun hat auch dieses Anfang 2013 voll und ganz im Sinne von Beat Baumgartner entschieden. KPT muss gemäss dem Bundesgerichts-Urteil die Zahnarzt-Kosten von knapp 2700 Franken übernehmen, hinzu kommen Gerichtskosten in der Höhe von 600 Franken.

Prämiengeld-Verschwendung

Dass ihn seine Versicherung bis vor Bundesgericht zog, kann Beat Baumgartner heute noch nicht verstehen. Das sei ein Schlag ins Gesicht gewesen. «Gegenüber den Versicherten finde ich das eine sinnlose Verschwendung von Prämiengeldern», sagt Beat Baumgartner.

Auf Anfrage von «Kassensturz» begrüsst die KPT die Klärung der Rechtslange durch das Bundesgericht. Die internen Prozesse für die Beurteilung von Unfallmeldungen würden nun entsprechend angepasst, schreibt die KPT.

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