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Null Versicherungsleistung im ersten Jahr
Aus Kassensturz vom 04.09.2012.
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Versicherungen Versicherung mit Null Leistung im 1. Jahr

Ein Ehepaar bezahlt monatlich die Prämie für seine Spitalzusatzversicherung. Doch dann weigert sich Groupe Mutuel eine Behandlung in der halbprivaten Abteilung zu übernehmen. Grund: Im Kleingedruckten steht, dass die Versicherung erst nach 12 Monaten zahlt.

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Zusatzversicherungen: Sinnvoll oder unnötiger Luxus?
aus Espresso vom 04.09.2012.
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Max Wyss ärgert er sich über seine Krankenkasse: «Wir haben gemeint, dass wir vom ersten Tag an zusatzversichert sind, wenn wir bezahlen. Und dann hat sich herausgestellt, dass wir zahlen und nicht versichert sind.»

Seine Krankenkasse, die Groupe Mutuel weigerte sich im Frühling einen Spitalaufenthalt seiner Frau in der halbprivaten Abteilung zu bezahlen. Dies, obwohl Ingrid Wyss seit dem 1. Januar 2012 eine Spitalzusatzversicherung hat und jeden Monat eine Prämie von 212.40 Franken bezahlt.

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Die Spitalzusatzversicherung heisst «Hôpital Senior», ein Produkt, das sich speziell an über 55-jährige Kunden richtet.

Karenzfrist für 12 Monate

Nur: Die Spitalzusatzversicherung bezahlt erst nach 12 Monaten. Und das steht lediglich versteckt im Kleingedruckten.

Max Wyss war über 20 Jahre an amerikanischen Universitäten als Professor für Seismologie tätig. Hier in der Schweiz wollten er und seine Frau sich gut versichern. Dass in einem Rechtsstaat wie in der Schweiz so grobe Verstösse gegen das allgemeine Rechtsempfinden erlaubt sind, findet er bedenklich. Max Wyss kritisiert: «Dass eine Versicherung jeden Monat Geld nimmt, also Prämien kassiert und keine Leistungen erbringt, finde ich unerhört.»

Nur eine «Absicherung von Risiken»

Ingrid Wyss musste sich in der Allgemeinen Abteilung operieren lassen.

Wie begründet die Groupe Mutuel eine solche Klausel? Sprecher Yves Seydoux sagt, die einjährige Karenzfrist sei zur Absicherung von Risiken. Denn bei Versicherten, die über 60-jährig sind, sei das Risiko einer Krankheit höher: «Deshalb hat man die Karenzfrist zusätzlich eingefügt. So kann man sicher sein, dass die Krankenkasse trotzdem gewisse Einnahmen macht, die es erlauben, die verschiedenen Leistungen zu decken. Auch wenn eine Krankheit nicht deklariert wurde.»

Unübliches Vorgehen

Eine unsinnige Erklärung, findet Versicherungsexperte Ruedi Ursenbacher. Eine Karenzfrist bei einer Spitalzusatzversicherung sei absolut nicht üblich. Krankenkassen hätten genügend Möglichkeiten, Risiken abzuklären, weil sämtliche Kunden vor der Aufnahme eine Gesundheitserklärung ausfüllen und vorhandene Krankheiten deklarieren müssen.

Der Versicherungsexperte kritisiert: «Die Groupe Mutuel hat ohne weiteres die Möglichkeit, einen Vertrag abzulehnen, einen Vorbehalt zu machen oder jemanden vorbehaltlos zu versichern. Und in diesem Fall ist es nicht nachvollziehbar, weshalb man noch zusätzlich eine Karenzfrist einbaut. Das kennt man so im Markt nicht.»

Ursenbacher vermutet, dass es um etwas anderes geht: «Die Versicherung kann so ein Jahr lang Prämien einnehmen, ohne Leistungen zu erbringen.»

Informationen nur in den Besonderen Bedingungen

Ein Blick ins Internet zeigt: Hinweise zur Karenzfrist fehlen beim Prospekt zur Spitalzusatzversicherung «Hopital Seniôr».

Yves Seydoux weist den Vorwurf, die Groupe Mutuel hätte ungenügend informiert, jedoch zurück. Die Versicherten bekämen, das Kleingedruckte, also die Besonderen Bedingungen zugeschickt und da stehe die Information zur Karenzfrist. Er betont, die Kunden hätten eine Eigenverantwortung und sie hätten die Pflicht die Allgemeinen Bedingungen zu lesen. Das Beratungsgespräch sei nur ein Teil der Information.

Der Groupe Mutuel-Sprecher erklärt: «Alle Dokumente, die wir den Leuten geschickt haben, weisen darauf hin, dass sie zu dem speziellen Element informiert wurden. Natürlich, war ich beim Gespräch nicht dabei. Aber kann mir nicht vorstellen, dass der Verkäufer das nicht sagte.»

Max und Ingrid Wyss versichern, dass der Berater sie nie auf die besondere Klausel bei der Zusatzversicherung hingewiesen hat. Sonst hätten sie die Versicherung nicht abgeschlossen.

Spezielle Vertragsinhalte sollten separat festgehalten werden

Rudolf Luginbühl, Ombudsman der Krankenversicherungen sagt, Berater müssten über so wichtige Einschränkungen informieren. Für ihn ist klar: «Eine ideale Lösung ist, wenn ein solch spezieller Vertragsinhalt auf einem Zusatzpapier festgehalten wird und man dieses unterschreiben lässt. Der Kunde muss ja sowieso diversere Papiere unterschreiben.

Ingrid und Max Wyss fühlen sich getäuscht. Sie haben sich auf den Versicherungsberater verlassen und bezahlen in diesem Jahr über 2500 Franken Prämien für null Leistung.

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