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Wer zu früh kündigt, den straft die Visana
Aus Espresso vom 18.03.2015. Bild: SRF
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Versicherungen Wer zu früh kündigt, den straft die Visana

Die Visana verweigert einem Kunden den Batzen ans Fitness-Abo, weil er die Versicherung auf Ende 2015 gekündigt hat. Es würden nur treue Kunden belohnt, heisst es. Es lohnt sich also, möglichst spät zu kündigen.

Eigentlich wollte der junge Mann seine Zusatzversicherung bei der Visana schon letztes Jahr kündigen, weil er zu einer anderen Versicherung wechseln wollte.

Er verpasste aber den Zeitpunkt und dachte sich: «Macht nichts, dann läuft die Zusatzversicherung halt noch ein Jahr weiter, ich kündige also auf den nächsten Termin, per Ende 2015.»

Bon fürs Fitness-Center nur für treue Kunden

Im Januar dieses Jahres besuchte der Kunde ein Fitness-Center für eine Probelektion und entschied sich für ein Jahres-Abo. Die Visana verspricht, bis zu 200 Franken der Kosten zu übernehmen.

Also schickte er die Rechnung an die Visana und erhält eine abschlägige Antwort mit folgender Begründung: «Wir können Ihnen keine Leistungen an das Fitnessabonnement ausrichten, weil Sie das Versicherungsverhältnis bei uns gekündigt haben.»

Der Kunde reibt sich die Augen und sagt gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1:«Das kann doch nicht sein, schliesslich bezahle ich ja noch bis im Dezember meine Prämien. Ich fühle mich hintergangen.»

«Keine Versicherungsleistung, sondern ein Goodie»

Hätte er die Zusatzversicherung erst im September fristgerecht gekündigt, dann hätte der Kunde die 200 Franke erhalten, das hat man ihm beim Kundendienst bestätigt.

Und auch gegenüber «Espresso» heisst es von Visana-Sprecher David Müller: «Innerhalb der Kündigungsfrist kann man diesen Anspruch auf Wellness-Schecks geltend machen, nach einer Kündigung erlischt er jedoch.» Und im Übrigen seien diese Wellness-Schecks keine Versicherungsleistung, sondern ein Goodie der Visana für treue Kunden.

Transparente Kommunikation?

«Espresso» will von der Visana wissen, wie die Kunden über diese spezielle Regelung für Wellness-Schecks informiert würden. Denn auf der Internetseite der Visana unter dem Leistungskatalog der All-in-one-Zusatzversicherung Basic, wie sie ganz genau heisst, finden wir zwar in der Tabelle die Bemerkung: «Leistungen an Fitnessabonnemente bis zu CHF 200.-/Jahr».

Über die Ausnahme steht hier allerdings nichts. Erst mit Hilfe von David Müller von der Visana finden wir die Informationen unter dem Stichwort Wellness-Schecks.

Die Visana weist darauf hin, dass sie die Kunden auch jedes Jahr via Kundenzeitschrift informiere. Man kommuniziere transparent. «Espresso» versteht unter Transparenz, dass die Klausel beim Leistungskatalog erwähnt würde.

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