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Zu oft angerufen: Versicherung wirft Kunden raus
Aus Kassensturz vom 02.09.2014.
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Versicherungen Zu oft angerufen: Versicherung wirft Kunden raus

«Ab sofort haben Sie das Recht auf Ihrer Seite», bestätigte die Versicherung DAS ihrem Kunden die neu abgeschlossene Rechtsschutz-Versicherung. Doch einige Zeit später erhielt dieser ohne Vorwarnung die Kündigung. Der Grund: Er habe zu oft um Hilfe gebeten.

Der grosse «Kassensturz»-Test

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Rechtsschutz-Versicherungen im Vergleich. Hier geht's zu den Ergebnissen.

Vor drei Jahren hatte der Metallbauer Anton Marty bei DAS eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen. Er wollte jemanden an seiner Seite haben, der sich mit rechtlichen Fragen gut auskennt. «Es kann immer wieder sein, dass andere Personen es nicht gut meinen und sich nicht korrekt verhalten», so Marty. Dann sei es gut, wenn da jemand sei, der helfe. Nach Vertragsabschluss beglückwünschte ihn die DAS dann auch und teilte ihm mit, dass er ab sofort das Recht auf seiner Seite habe.

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Hier finden Sie das ausführliche Protokoll.

Anfangs schien das auch wirklich der Fall zu sein. Daraufhin hatte der Metallbauer nämlich einige rechtliche Auseinandersetzungen. So änderte sein Vermieter den Mietvertrag zu seinen Ungunsten oder wollte ungerechtfertigte Nebenkosten eintreiben. Zudem hatte Anton Marty einen Garantie-Streit mit einem Computerverkäufer, und er brauchte Hilfe in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit: Im Rahmen einer Bewerbung ging er Probearbeiten, doch der Arbeitgeber wollte ihm dafür keinen Lohn bezahlen.

Die Versicherung hat sich gelohnt

Insgesamt profitierte Anton Marty von seiner Rechtsschutzversicherung: «Es gab den einen oder anderen Fall, bei dem ich am Schluss doch noch viel Geld zurückbekam – auch Dank dem Einsatz der Rechtsschutz-Versicherung.» Doch dann kündigte die DAS plötzlich den Vertrag. Die Begründung: Marty‘s Schadenfrequenz sei zu hoch. Der DAS-Sachbearbeiter erklärte Marty am Telefon, dass das Computersystem automatisch eine Kündigung auslöse, sobald eine gewisse Anzahl von Fällen erreicht sei.

Der Metallbauer fiel aus allen Wolken: «Davon habe ich nichts gewusst. So muss man sich natürlich überlegen, ob man jede Streitigkeit anmeldet oder ob man in gewissen Fällen auf die paar hundert Franken verzichtet und den Ärger in Kauf nimmt.»

Zu viele Anfragen sind ein zu hohes Risiko

Auf Anfrage von «Kassensturz» teilt DAS mit, dass für den Entscheid, den Vertrag von Herrn Marty aufzulösen, ein erhöhtes subjektives Riskio massgebend gewesen sei. Weiter schreibt das Versicherungsunternehmen: «Herrn Martys Enttäuschung, dass wir ihn vor der Kündigung nicht ‹vorgewarnt› haben, können wir teilweise nachvollziehen. Diese Praxis der Vorinformation war bei uns bisher nicht üblich.» Derzeit prüfe man aber, wie künftig in solchen Fällen kommuniziert werde.

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