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Hohe Nebenkosten: Verwaltung handelte illegal
Aus Kassensturz vom 02.03.2010.
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Wohnen Hohe Nebenkosten: Verwaltung handelte illegal

mmobilienverwaltungen dürfen für Nebenkostenabrechnung einen Verwaltungsaufwand in Rechnung stellen – doch nur in der Höhe der tatsächlichen Kosten. «Kassensturz» deckt auf: Eine der grössten Liegenschaftsverwaltungen der Schweiz verrechnet seit Jahren überhöhte Heiz- und Betriebskosten.

Hedy Triacca lebt seit 11 Jahren in einer 3,5-Zimmerwohunung eines Mietshauses in St. Gallen. Für die Heiz-und Nebenkostenabrechnung muss die pensionierte Frau viel Geld bezahlen. Auch Heinz Hafner wohnt in einer 3,5-Zimmerwohnung. Seine Heiz- und Nebenkostenabrechnung ist deutlich tiefer. Das war nicht immer so. Erst nachdem er mit der Liegenschaftsverwaltung Livit vor Gericht ging. Der Mieter bestritt die hohen Verwaltungskosten – und bekam Recht.

Was ist passiert? Verwaltungen dürfen ihren Aufwand für die Nebenkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung stellen. Ortsüblich in St. Gallen ist ein Honorar von 3 Prozent. Doch Livit verlangte vom Mieter Heinz Hafner 4,5 Prozent. Zuviel entschied das Kreisgericht St. Gallen. Im Gesetz steht: Nebenkosten dürfen nach Aufwand oder nach den ortsüblichen Ansätzen verrechnet werden. In St. Gallen betrage diese Pauschale 3 Prozent, sagt Richter Thomas Mettler.

Kein Einzelfall

Seit diesem Urteil schickt Livit ihrem Mieter eine korrekte Abrechnung. Heinz Hafner spart viel Geld. Doch allen andern Mietern im Haus verrechnet Livit nach wie vor 4,5 Prozent – trotz Gerichtsurteil. Dabei habe er mit seinem Vorgehen etwas bewirken wollen: «Und es stört mich wahnsinnig, dass die Firma Livit genau gleich weitermacht wie bis anhin», sagt Heinz Hafner.

Auch Mieterverbände kennen das Problem überhöhter Verwaltungskosten der Livit. Heinz Hafner sei kein Einzelfall. Nicht nur in St. Gallen verrechne Livit 4,5 Prozent. «Uns sind ganz viele Fälle auch aus anderen Kantonen bekannt. Offensichtlich schert sich Livit darum, was das Gericht entscheidet», sagt Felicitas Huggenberger vom Zürcher Mieterverband.

Die Immobilienverwaltung von 70'000 Wohnungen kassiert mit überhöhten Nebenkostenabrechnungen pro Jahr zusätzlich Millionen und bereichert sich so auf Kosten ihrer Mieter. Livit widerspricht. Die Honorare würden ihrem tatsächlichen Verwaltungsaufwand entsprechen, betont CEO Andreas Ingold, die Gerichtsurteile seien lediglich Einzelfälle: «Wir werden bei den restlichen Mietern keine Reduktion des Honorars vornehmen, weil wir einen Nachweis haben, dass wir hier schlussendlich, um all die Aufwendungen decken zu können, diese 4,5 Prozent brauchen.»

Livit bleibt stur und rechnet weiterhin in der ganzen Schweiz mit dem hohen Verwaltungskostenansatz von 4,5 Prozent. Es sei völlig unverständlich, sagen die Mieterverbände, wie eine so grosse Immobilienverwaltung mit ihren Mieter umspringt. Felicitas Huggenberger: «Ich finde dies unglaublich stossend und frech – auch dem Rechtstaat gegenüber.»

Livit schreibt «Kassensturz», bei den erwähnten Urteilen handle es sich um Einzelfälle, die unter ganz besonderen Umständen beurteilt worden seien. Selbstverständlich dürfe Livit Pauschalen von über 3 Prozent verrechnen, das entspreche den effektiven Verwaltungskosten.

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