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Mietärger Nebenkosten: Sind hohe Nachforderungen erlaubt?
Aus Kassensturz vom 19.01.2016.
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Wohnen Mietärger Nebenkosten: Sind hohe Nachforderungen erlaubt?

Unerwartet hohe Nebenkosten-Abrechnungen sind Streitpunkt Nummer eins zwischen Mieter und Vermieter. Doch welche Kosten müssen Mieter nicht akzeptieren und wie können sie sich wehren? «Kassensturz» berichtet von zwei Fällen und gibt wichtige Nebenkosten-Tipps für Mieter.

Andreas Meier hatte eine Traumwohnung zu einem guten Preis gefunden. Das glaubte er zumindest, bis er nach drei Monaten die Nebenkosten-Abrechnung erhielt. Zu den schon bezahlten 405 Franken für Heiz- und Betriebskosten musste er 336.70 Franken nachzahlen.

Die Verwaltung der Liegenschaft, die Finiring Verwaltungs AG, bietet dem Mieter nur eine Alternative: Die monatlichen Zahlungen im Vertrag zu erhöhen. Andreas Meier zieht aus.

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«Nachzahlungen in dieser Höhe sind laut Bundesgerichtsentscheid erlaubt», sagt Felicitas Huggenberger vom Mieterinnen- und Mieterverband Zürich. Die Situation sei allerdings unbefriedigend für Mieter.

Der Verdacht liegt nahe, dass Vermieter die Nebenkosten-Akontozahlungen bewusst tief ansetzen, um den Mietzins attraktiver erscheinen zu lassen. Wenn es sich um bewusste Täuschung handelt, können Mieter die Nachzahlungen anfechten.

Viele Mieter resignieren

Ähnlich ging es dem Sportjournalisten Wolfgang Rytz: Neun Jahre mietete er einen kleinen Büroraum in Gränichen AG. Die Miete war gleich geblieben, die Nebenkosten sind jedoch massiv in die Höhe geschnellt. Im Vertrag waren ursprünglich Nebenkosten von 600 Franken festgelegt. 2015 bezahlte Wolfgang Rytz stattdessen 1705 Franken.

Unter anderem verdreifachten sich die Heizkosten in sieben Jahren. Dies begründet die Intercity Verwaltungs-AG damit, dass im Gebäudeflügel, in dem Wolfgang Rytz sein Büro hat, mehr geheizt wurde.

Expertin zweifelt an Begründung der Verwaltung

Diese Begründung der Verwaltung ist nicht plausibel, sagt Felicitas Huggenberger: «Die Heizkosten der gesamten Liegenschaft sind in etwa gleich geblieben. Das würde also bedeuten, dass im Trakt, in dem Herr Rytz arbeitet, massiv mehr geheizt worden wäre und gleichzeitig ein anderer Trakt wesentlich weniger geheizt hätte.» Das könne fast nicht sein.

«Ich bin der Meinung, es müsste einen anderen Grund für die Verdreifachung der Heizkosten geben. Vielleicht hat die Verwaltung Leerstände auf die verbleibenden Mieter überwälzt. Das darf ein Vermieter jedoch nicht.»

Die Intercity Verwaltungs-AG bezeichnet den Vorwurf, dass Leerstände auf die restlichen Mieter überwälzt werden, als unhaltbar. Die Verwaltung schreibt, sie hätten Wolfgang Rytz sämtliche Belege zur Einsicht vorgelegt und vorgeschlagen, die Abrechnung von einer neutralen Schlichtungsstelle überprüfen zu lassen. Diesen Vorschlag habe er aber abgelehnt.

Die drei wichtigsten Nebenkosten-Tipps

  • Welche Kosten muss ein Mieter bezahlen?

Ein Mieter muss verbrauchsabhängige Kosten bezahlen. Allerdings nur Kosten, die explizit im Vertrag erwähnt sind.

  • Welche Kosten muss ein Mieter nicht übernehmen?

Zum Beispiel Reparaturkosten oder Gebühren. Alle Kosten, die nicht verbrauchsabhängig sind.

  • Wie kann man sich als Mieter vor hohen Nachzahlungen schützen?

Mieter sollten bei der Vertragsunterzeichnung fragen, ob die Akontozahlungen reichen. Wenn der Vermieter dies bestätigt und trotzdem hohe Nachzahlungen verlangt, hat der Vermieter womöglich absichtlich getäuscht. Der Mieter kann sich dann gegen Nachzahlungen wehren.

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Studiogespräch mit Felicitas Huggenberger vom Mieterverband
Aus Kassensturz vom 19.01.2016.
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