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Wie viel darf ein Mieter selbst verändern?
Aus Kassensturz vom 25.09.2012.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 23 Sekunden.
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Wohnen Mieterin soll 19'000.- für Handwerker bezahlen

Eine Mieterin erlebt bei ihrem Auszug ein Debakel: Sie erhält eine horrende Rechnung für Handwerkerarbeiten. Das Argument der Vermieterin: Die Sanierung sei wegen übermässiger Abnutzung der Wohnung notwendig gewesen. Der Mieterverband Luzern bezweifelt dies.

Ein Wohnungsauszug bedeutet im Normalfall auch ein Neuanfang. Nicht so bei Marlis P. aus dem Kanton Luzern. Die Mieterin wird nach der Abgabe von der Vergangenheit eingeholt: Nach ihrem Auszug stellt die Vermieterin, die Wohnbaugenossenschaft Schenkon, Marlis P. eine Rechnung in der Höhe von rund 19'000 Franken. Alles Kosten für Handwerker.  «Ich bin geschockt», sagt die Mieterin gegenüber «Kassensturz».

Eigene Umbauten

Das sollten Mieter wissen

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Wer zahlt bei einem Auszug welchen Schäden? Und wie lassen sich diese Konfliktsituationen vermeiden? Die Antworten auf die brennensten Fragen bei einem Wohnungswechsel finden Sie hier in diesem Beitrag.

Zur Vorgeschichte: Über 20 Jahre lang lebte Marlis P. mit ihrer Familie in der Wohnung. Nach der Trennung von ihrem Mann blieb Marlis P. weiterhin in der Wohnung. Ihr Ex-Mann ist Gipser, das Paar hatte in den vergangenen Jahren einiges in der Wohnung umgebaut. Unter anderem hat der Handwerker im Badezimmer Fliesen verlegt.

Neu wollte Marlis P. als alleinige Hauptmieterin im Vertrag stehen. «Jetzt übernehm ich die Wohnung», dachte sich Marlis P, «ich will eine saubere Sache.»

Parteien einigten sich

Damit die Vertragsänderung problemlos vonstattengehen konnte, lud sie Baufachleute der Wohnbaugenossenschaft Schenkon zu einer Bestandensaufnahme in ihre Wohnung ein. Vermieterin und Mieterin einigten sich darauf, dass Marlis P. vor einem Auszug den Strukturputz an den Wänden spachteln muss. Zudem soll sie die angebrachten Holzbalken an der Decke sowie Rundbögen bei den Türen entfernen. 

Ein Jahr später zog Marlies P. tatsächlich aus. Als Handwerker konnte ihr Ex-Mann die mit der Vermieterin vereinbarten Reparaturarbeiten selbst ausführen. Dennoch flatterte nach ihrem Auszug eine Rechnung in der Höhe von rund 19'000 Franken in ihren Briefkasten. Kosten für Handwerkerarbeiten. Die Wohnung sei übermässig abgenutzt gewesen, und das hätte zusätzliche Arbeit von Gipser, Schreiner und Maler erfordert.

Finanzielle Konsequenzen

In ihrer Not wandte sich Marlis P. an den Mieterverband. «Ein grosser Teil kann nicht zu Lasten der ausziehenden Mieterin überwälzt werden», sagt Beat Wicki, Geschäftsleiter des Mieterverbandes Luzern. Das renovierte Badezimmer wirke sich zudem wertsteigernd aus und müsste der Mieterin gutgeschrieben werden. Auch andere Punkte sieht Wicki ungerechtfertigt: So stellt die Wohnbaugenossenschaft die Renovation elektrischer Anlagen oder sieben neue Zimmertüren in Rechnung. «Da wird auf meine Kosten eine Wohnung total saniert», sagt Marlis P. Mittlerweile hat die Wohnbaugenossenschaft ihre ehemalige Mieterin betrieben. Marlis hat dagegen Rechtsvorschlag erhoben.

Die Wohnbaugenossenschaft Schenkon hatte mehrfach die Gelegenheit Stellung zu nehmen. Bis heute hat die Wohnbaugenossenschaft nie auf die Fragen von «Kassensturz» geantwortet.

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