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Wohnen Stolpersteine bei der Suche nach Genossenschafts-Wohnung

«Espresso»-Hörer Bruno Huber hat sich auf die Suche nach einer Alterswohnung in einer Genossenschaft gemacht. Dabei hat er bei drei Wohn-Genossenschaften Interesse bekundet. Eine Wohnung hat er bekommen – Und dazu die Erkenntnis, dass die Genossenschaften mit Anmeldungen unterschiedlich umgehen.

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Stolpersteine bei der Suche nach Genossenschafts-Wohnung
aus Espresso vom 17.02.2014. Bild: zvg
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Bei zwei Genossenschaften bekam Bruno Huber die Auskunft, er müsse Genossenschafter werden um sich für eine Wohnung anzumelden. Die entsprechenden Genossenschafts-Anteile hat Bruno Huber bezahlt.

Die Zusage hat er allerdings in der dritten Genossenschaft in Muttenz bekommen, wo er und seine Partnerin erst im Nachhinein Genossenschafter werden mussten.

Bei Austritt kein Anspruch auf Genossenschaftsanteile

Nach der Zusage wollte Bruno Huber die anderen Genossenschafts-Mitgliedschaften in Bottmigen und Therwil wieder kündigen. In Bottmigen erhielte er das Geld diskussionslos wieder zurück. In Therwil erhielt er die Auskunft, dies sei in den Statuten ausgeschlossen.

Der Betrag verfalle bei einem Austritt zugunsten der Genossenschaft. Bruno Huber ist verärgert: «Wir mussten die Anteilscheine abgeben, erhielten aber das Geld nicht zurück. Das ist doch nicht in Ordnung!»

Franz Wyss von der Wohngenossenschaft «TherMitte» in Therwil räumt auf Anfrage von «Espresso» ein, dass es in der Angelegenheit zu Missverständnissen gekommen sei.

Erstens sei eine Mitgliedschaft keine Voraussetzung um auf die Warteliste zu kommen. Zweitens habe man es unterlassen, Bruno Huber explizit auf die Statuten hinzuweisen, wonach das Geld für Anteilscheine nicht wieder ausbezahlt würde.

Unterschiedliche Praxis bei den Genossenschaften

Franz Wyss kennt das Problem, dass die Wohngenossenschaften unterschiedlich mit dem einbezahlten Kapital umgehen. «Einige zahlen es zurück, andere die Hälfte, wieder andere ziehen einen Betrag ab. Dies ist ein grosser buchhalterischer Aufwand, und den wollen wir nicht.»

Eine Änderung der Statuten habe der Vorstand der Genossenschaft abgelehnt. Nach dem Fall von Bruno Huber will man nun jedoch die Kommunikation ändern. Am Telefon würde nun ebenso explizit auf die fraglichen Punkte hingewiesen wie in einen separaten Schreiben, dass neu den Unterlagen beigefügt werde.

Damit hofft die Genossenschaft, ähnliche Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden.

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