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Neuer Streit um Mietnebenkosten: Ausgelagerte Heizung
Aus Kassensturz vom 26.03.2013.
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Wohnen Streit um Mietnebenkosten: Ausgelagerte Heizung

Immer mehr Vermieter lagern die Heizung aus und beziehen Energie oder Wärme direkt vom Energielieferanten. Der Vermieter hat so tiefere Fixkosten, der Mieter aber höhere Heiznebenkosten. Das birgt Konfliktstoff. «Kassensturz» sagt, welche Nebenkosten Mieter akzeptieren müssen.

Für sie war es eine Traumwohnung: Auf dem Land, dennoch nahe bei Luzern und der Mietzins akzeptabel. Für 4,5 Zimmer 2200 Franken. Doch das Glück hielt nicht lange an, der Ärger begann mit den Heizkosten-Abrechnungen. Es zeigte sich: Die Heizkosten sind viel höher als im Mietvertrag aufgeführt. Gegen die erste grosse Nachzahlung konnten sich die Mieter vor der Schlichtungsstelle wehren. Aber letztes Jahr wurde das Haus verkauft und der neue Eigentümer erhöhte die monatlichen Akontozahlungen von 250 auf 450 Franken.

Liegenschaft ohne Heizung

Ursache für die hohen Nebenkosten ist, dass die Liegenschaft keine eigene Heizung hat. Die Heizanlage ist nur gemietet, der erste Vermieter ging ein sogenanntes Heizungs-Contracting ein. Das spart dem Vermieter Investitionskosten, doch die laufenden Kosten sind höher. Nur – davon stand nichts im Mietvertrag. Das ärgert Alexandra Portmann. Sie sieht nicht ein, weshalb sie als Mieterin zusätzlich für eine Heizanlage bezahlen muss: «Normalerweise gehört eine Heizung zu einer Wohnung und ist im Mietzins inbegriffen.»

Mit Energie-Contracting haben Hauseigentümer die Möglichkeit, Liegenschaften zu bauen und die Heizung an Dritte auszulagern. Das ist für viele Mieter neu.

Felicitas Huggenberger vom Mieterinnen- und Mieterverband Zürich
Legende: Felicitas Huggenberger vom Mieterinnen- und Mieterverband Zürich. SRF

Der Mieterverband erhält immer mehr Anfragen zu Contracting. Felicitas Huggenberger, Geschäftsleiterin des Zürcher Mieterverbands, sagt, dass Mieter sich darauf verlassen, dass die im Vertrag aufgeführten Akontozahlungen ausreichend seien. Im Fall von Alexandra Portmann kritisiert sie, dass der Vermieter nicht über das Contracting informiert habe. Im «Kassensturz» sagt Felicitas Huggenberger: «Wichtig für Mieter ist, zu wissen, dass die Heizungsanlage nicht dem Vermieter gehört und deshalb nicht mehr über die Nettomiete bezahlt wird. Sondern sie gehört einem dritten und fällt über die Nebenkosten an.»

Mieter müssen vorher fragen

Alexandra Portmann fühlt sich getäuscht: Sie vermutet der alte Vermieter habe im ersten Mietvertrag das Contracting absichtlich nicht erwähnt und die Nebenkosten tief angesetzt, um die Wohnung billiger erscheinen zu lassen und schneller zu vermieten. Den neuen Vertrag vom neuen Vermieter hat Portmann wegen der höheren Akontozahlung bei der Schlichtungsstelle angefochten, bekam jedoch nicht Recht.

Tipps zu Nebenkosten

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Felicitas Huggenberger, Geschäftsleiterin des Mieterverbands Zürich, erklärt im Studiogespräch, was Sie über Nebenkosten wissen müssen. Heute um 21.05 Uhr im «Kassensturz» auf SRF1.

Felicitas Huggenberger versteht den Unmut. Aber sie sagt, der Entschied der Schlichtungsstelle sei korrekt, denn der neue Vermieter könne die höheren Kosten belegen.

Um sich gegen unerwartet hohe Nebenkosten zu wappnen, müssen Mieter folgendes wissen: «Wenn ein Akontobeitrag vereinbart wurde, dann muss der Mieter fragen, ob das ausreichend ist für die Nebenkosten.» Wer das nicht macht, riskiert auch happige Nachrechnungen zahlen zu müssen. Auch Alexandra Portmann muss die höheren Heizkosten akzeptieren.

Was ist Heizungs-Contracting

In der Schweiz bieten zahlreiche Energielieferanten Energie- oder Wärme-Contracting an. Grundsätzlich sei Heizungs-Contracting nicht teurer für Vermieter und Mieter, sagt André Salathé von den Industriellen Werken Basel (IWB): «Es hat zwar durch die Finanzierung eine gewisse Auswirkung, weil eine ökologische Anlage in der Anschaffung teurer ist. Auf der andern Seite spart man beim Betriebsunterhalt und der Energie, weil Energie günstiger produziert wird.»

  • Mit Contracting können Industriebauten, Bürogebäude aber auch Einfamilien- und Mietshäuser geheizt werden. In der Schweiz bieten grosse Energielieferanten, beispielsweise die IWB (Indusrielle Werke Basel), Energie Wasser Luzern, IB Aarau, Erdgas Zürich oder Regio Energie Solothurn diese Lösungen an.
  • Contracting bedeutet nicht nur Energie oder Wärme auszulagern, sondern alle Tätigkeiten rund um das Heizen oder Kühlen werden mittels einem Vertrag (engl. contract) an einen Anbieter delegiert.
  • Dieser Anbieter, eine Contracting-Firma (Contractor) plant und finanziert die Heizanlage. Er lässt sie installieren, übernimmt den Unterhalt und alle Servicedienstleistungen.
  • Der Kunde oder Hauseigentümer zahlt während beispielsweise 10 oder 15 Jahren für die Dienstleistungen des Contractors einen vertraglich festgelegten Betrag. Er ist nicht mehr Besitzer der Heizung, er kauft dem Contractor Wärme oder Energie ab. Je nach Vertrag ist der Hauseigentümer am Schluss auch Besitzer der Heizanlage.

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