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Wenn der Vermieter den Hausrat entsorgt
Aus Kassensturz vom 01.05.2012.
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Wohnen Vermieter entsorgte den ganzen Hausrat

Ein Fotograf ist auf Reisen. Als er zurückkommt, hat der Vermieter seinen ganzen Hausrat entsorgt. Grund: Er schuldete dem Vermieter 190.- Franken. Dieser hatte dem Mieter gekündigt, konnte ihn aber nicht erreichen. Darf ein Vermieter Eigentum von Mietern entsorgen? Und wer haftet für den Schaden?

Ende 2001 hat Claude Dieschburg seine Zelte in der Schweiz abgebrochen, seither reist er. Auf allen Kontinenten fotografiert er Menschen. Die Fotos verkauft er als Kalender und Postkarten. Damit bestreitet er seinen Lebensunterhalt.

Tipps bei längerer Abwesenheit

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Was passiert, wenn es in den Sommerferien zu einem Wasserschaden in der eigenen Wohnung kommt? Und was passiert, wenn der Vermieter während eines längeren Sprachaufenthalts kündigt? Die wichtigsten Tipps für Mieter bei längerer Abwesenheit, Geschäftsleiterin vom Schweizerischen Mieterverband Deutschschweiz.

Ein Buchprojekt von Claude Dieschburg ist jetzt gefährdet, denn im letzten Frühling landeten Fotos von ihm im Abfall. Claude Dieschburg sagt, wenn man so reise wie er, dann habe man viele «worst case»-Szenarien, nur damit hätte er nie gerechnet: «Ich habe immer habe grosse Angst gehabt, dass man mir die Kamera oder den Laptop klaut, auf dem alle Bilder gespeichert sind. Man lebt dementsprechend. Aber, dass so was an der Basis passieren würde, dass mir quasi mein Ankerplatz weggenommen würde, das hätte ich nicht gedacht.»

Sein Ankerplatz war ein Bastelraum in einem Mietshaus im Zürcherischen Wiesendangen. Hier stellte der gebürtige Luxembuger vor mehr als zehn Jahren sein ganzes Hab und Gut ein. Für den Bastelraum bezahlte er monatlich 95.- Franken Miete. Claude Dieschburg hatte dafür bei seiner Bank einen Dauerauftrag eingerichtet.

Haus von aussen
Legende: In diesem Mietshaus in Zürich Wiesendangen befindet sich der Bastelraum SRF

Als er im letzten Mai nach Wiesendangen kam und in seinen Bastelraum wollte, erlebte er einen Schock. Schon von aussen sah er, dass es die Fenster andere Vorhänge hatten. Die böse Vorahnung bestätigte sich, der Baselraum hatte ein neues Schloss und war geräumt worden.

Ausstehend waren 190.- Franken

Die Vermieterin, die Winterthurer Immobiliengesellschaft Siska Heuberger Holding, liess seine Sachen entsorgen. Der Grund: Vor fünf Jahren hatte Dieschburg zwei Monatsmieten nicht bezahlt, es fehlten total 190.- Franken Nur: Davon hatte Claude Dieschburg keine Ahnung, er verliess sich darauf, dass er bei der Bank einen Dauerauftrag eingerichtet hatte.

Vier Jahre lang reagierte die Vermieterin nicht, doch dann musste es schnell gehen: Weil sie Claude Dieschburg ein halbes Jahr lang nirgends erreichen konnte, liess die Siska den Bastelraum kurzerhand räumen. Sie sie sagt, sie hätte weder Mahnungen noch die Kündigung zustellen können. Ende März 2011 gab sie dem Brockenhaus Hiob den Auftrag zu räumen.

Hiob konnte einen Teil der Sachen zurückerstatten

Hiob-Geschäftsführer Hervé Dobler bedauert diesen Fall und sagt, er habe den Auftrag in Treu und Glauben ausgeführt. An den Tag als Claude Dieschburg anrief kann er sich gut erinnern, denn ein Teil der Sachen sei bereits im Verkauf gewesen.

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«Kassensturz»-Rechtsexpertin Doris Slongo
Aus Kassensturz vom 01.05.2012.
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Hervé Dobler handelte unverzüglich: «Ich habe veranlasst, dass die Ware sofort aus dem Verkauf genommen wird und im Keller in einen speziellen Raum eingelagert wird.»

So konnte Hervé Dobler Claude Dieschburg einen Teil seiner Sachen zurückgeben, Mamorstatuen, Sportausrüstungen und zahlreiche technische Geräte wie Tonmischanlagen. Aber vieles, vor allem die persönliche Dinge wie Fotos wurden bei der Räumung entsorgt.

Das schmerzt Claude Dieschburg: «Das ist, als hätte man ihnen alles weggenommen, was ihnen je etwas bedeutet hat. Ich habe keine Bilder mehr aus meiner Kindheit, ganz zu Schweigen, von Zeugnissen und amtlichen Papieren. Es ist einfach, als hätte man sie ausgelöscht.»

Vermieter darf Eigentum des Mieters nicht entsorgen

Für Kassensturz-Rechtsexpertin Doris Slongo ist klar: Claude Dieschburg hat Anspruch auf Schadenersatz. Denn: Ein Vermieter darf in keinem Fall das Eigentum des Mieters entsorgen.

Doris Slongo erklärt: «Es ist nicht korrekt, dass der Vermieter einfach über die Sachen vom Mieter verfügt und weggegeben hat. Das hätte er nicht machen dürfen.»

Sie sagt, der Vermieter hätte beim Gericht einen Ausweisungsbefehl erwirken sollen. Und wenn der Mieter Nicht erreichbar gewesen wäre, dann hätte der Vermieter mit den Behörden die Sachen in eine andere Lagermöglichkeit bringen können.

Claude Dieschburg will eine Entschädigung. Er schätzt seinen Schaden auf mehrere zehntausend Franken. Doch die Verantwortlichen der Siska Heuberger Holding haben die Sache bis jetzt einfach ignoriert. Und, eine Zivilklage kann er sich nicht leisten.

Die Vermieterin, die Siska Heuberger Holding will dazu keine Stellung nehmen und schreibt: «Es ist kein Verfahren in dieser Sache pendent.»

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