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Wohnen Tiefer Referenz-Zins: Miete sollte sinken

Erfreuliche Nachrichten für Mieter: Der Referenzzinssatz bleibt auf 2 Prozent. An diesem Wert orientieren sich die Mieten in der Schweiz. Mit 2 Prozent hat der Referenzzinssatz ein Rekordtief erreicht. So gehen Sie vor, wenn Ihre Miete zu hoch ist.

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Referenzzinssatz auf Rekordtief
aus Espresso vom 02.09.2013.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 46 Sekunden.

Seit fünf Jahren gibt es in der Schweiz den Referenz-Zinssatz – und in dieser Zeit ist er stetig gesunken. Bei den aktuellen 2 Prozent dürfte er jedoch nun längere Zeit verharren.

Davon geht Cipriano Alvarez aus, der Leiter Recht beim Bundesamt für Wohnungswesen: «Wir gehen zurzeit von zwei Jahren aus.» Die Prognose vom Herbst 2013 hat sich bis jetzt erfüllt. Anfang März 2014 hat die Bundesbehörde erneut den Referenzzinssatz auf 2 Prozent bestätigt.

Rekordtief trotz steigender Hypothekarzinsen

Dies mag erstaunen. In den letzten Wochen und Monaten war stets davon zu lesen, dass die Hypothekarzinse gestiegen sind und eher noch weiter steigen.

Referenzzinssatz
Legende: SRF

Die gegenteilige Bewegung ist damit zu erklären, dass bei der Berechnung des Referenzzinssatzes alle Hypothekar-Zinssätze miteinfliessen.

Auch die, welche vor fünf oder zehn Jahren abgeschlossen wurden. «Die Festhypotheken werden laufend abgelöst durch neue Hypothekarverträge. Diese haben deutlich tiefere Zinssätze als jene, die vor einigen Jahren abgeschlossen wurden», erklärt Cipriano Alvarez.

Mietzinsanpassungen müssen folgen

Die Konsequenz für Mieterinnen und Mieter ist nun, dass sie mit tieferen Mieten rechnen können. Wie viel, das hängt davon ab, wann die letzte Mietzinsanpassung vorgenommen wurde.

Beträgt der Unterschied nach der jetzigen Senkung des Referenzzinssatzes einen Viertel Prozentpunkt, können Mieter von einer Mietzinsreduktion von rund drei Prozent ausgehen.

Meldet sich der Vermieter während den nächsten zwei bis drei Wochen nicht beim Mieter, hat dieser die Möglichkeit, mit einem eingeschriebenen Brief die Reduktion zu beantragen.

Abschlägige Antworten aufgrund der Teuerung wie sie immer wieder vorgebracht werden, müssen nicht akzeptiert werden. Dies, weil es laut Cipriano Alvarez zurzeit gar keine Teuerung gibt, eher eine Negativteuerung. Dies müsste sogar eine weitere Mietzinssenkung bewirken.

Allfällige Mehraufwände für den Unterhalt müsste der Vermieter detailliert auflisten können. Werden sich die beiden Parteien bezüglich der Mietzinsreduktion nicht einig, hat der Mieter die Möglichkeit, eine Einigung vor der Schlichtungsbehörde zu erwirken.

Was Hauseigentümer- und Mieterverband sagen

Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) und der Mieterverband (MV) gehen davon aus, dass der Referenzzinssatz nun einige Zeit tief bleiben wird. Zum Artikel

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