Stürze sind die Unfallursache Nummer eins in der Schweiz. Rund ein Fünftel aller Stürze passieren auf Treppen. Mit minimalen Sicherheitsvorkehrungen wie Handläufen könnten Unfälle reduziert werden, ist René Künzli, Präsident der gemeinnützigen Terz-Stiftung aus Berlingen (TG) überzeugt.
Die Terz-Stiftung setzt sich für die Belange von älteren Menschen ein. Sie engagiert sich dafür, dass betagte Menschen möglichst lange selbständig und mobil bleiben können. Sie verlangt nun, dass in der Schweiz Sicherheitsvorkehrungen wie beidseitige Handläufe bei Treppen flächendeckend vorgeschrieben werden.
Aktuelle Vorschriften gehen zu wenig weit
Zwar gibt es in den Kantonen Bern, Baselland, Freiburg, Genf, Waadt, und Zürich heute schon spezifische Vorschriften für Treppen. Beispielsweise zur Breite, zum Handlauf oder zur Steigung. In den restlichen Kantonen gibt es zumindest Normen und Empfehlungen.
Doch der Terz-Stiftung geht das zu wenig weit. In öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Spitälern, Heimen, Einkaufszentren und Kirchen sollen die SUVA-Normen im Baugesetz verankert werden. Weil Opfer von Treppenstürzen keine Lobby haben, überlegt sich die Terz-Stiftung die Lancierung einer emotionalen Kampagne.