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Alkoholkontrolle: Fahrer muss blasen
Legende: Für Berufschauffeure, Neulenker und Fahrschüler gilt ab sofort die 0,1-Promille-Grenze Keystone

Umwelt und Verkehr 0,1 Promille: Kein Alkohol vor der Fahrt

Für Neulenker, Berufschauffeure, Fahrschüler und ihre Begleiter gilt neu die Alkohol-Höchstgrenze von 0,1 Promille. «Daran muss man schon am Vorabend denken, wenn man am nächsten Tag fahren will», sagt der Rechtsmediziner. Auch ab 2014 gilt: Licht auch am Tag.

Anders als bei höheren Promille-Grenzen sei bei 0,1 Promille kein «Herantrinken» möglich, sagt Thomas Krämer, Professor am Institut für Rechtsmedizin der Uni Zürich: «Vor der Fahrt liegt überhaupt kein Alkohol drin.» Das sei auch die Botschaft der neuen Regel.

Weitere Neuregelungen

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Neben der neuen Promille-Grenze gilt ab 1. Januar 2014:

  • Fahren mit Licht auch am Tag obligatorisch.
  • Bei Ordnungsbussen haftet der Fahrzeughalter, falls der Täter nicht bekannt ist.
  • Wer die Motorfahrzeug-Versicherung wechseln will, kann von der bisherigen Versicherung eine Schadenverlaufs-Erklärung einfordern.

Eine 0,0-Promille-Grenze sei aber nicht möglich, weil man auch ohne Alkohol zu trinken auf 0,01 Promille kommen könne – etwa durchs Essen. «Wer aber 0,1 Promille hat, der hat Alkohol getrunken.»

0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde abbauen

Bei einer Grenze von 0,1 Promille fällt auch der Alkoholkonsum am Vorabend ins Gewicht: Pro Stunde baut der Körper zwischen 0,1 und 0,2 Promille Alkohol ab. «Wer sich auf 1,5 Promille trinkt, braucht im schlechtesten Fall 15 Stunden, um wieder auf null zu kommen. Acht Stunden Nachtruhe bringt da nichts», sagt Thomas Krämer.

Bei Arzneimitteln, die Alkohol enthalten, ist die Dosierung normalerweise so gering, dass man keinen Alkoholspiegel aufbaut. Hier gilt aber: Beipackzettel beachten und Arzneimittel gemäss Bestimmung verwenden.

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