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Umwelt und Verkehr Ägypten-Reise: Was bei einer Annulation gilt

Das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA rät, die ägyptischen Grossstädte zu meiden. Reisen sollten möglichst auf die Badeorte am Roten Meer sowie die Tourismuszentren in Oberägypten beschränkt werden. Was Reisende jetzt bei ihrer Reiseversicherung beachten müssen.

Nach den Demonstrationen und Zusammenstössen in Kairo und anderen Städten, warnt das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA vor Reisen nach Ägypten. Die Spannungen nähmen zu. Die weitere Entwicklung sei ungewiss, schreibt das EDA.

Von Touren nach Kairo, Alexandria, Port Said, Suez und Ismailia wird abgeraten. In allen Landesteilen sei grosse Vorsicht geboten.

Reisen sollten auf die Badeorte am Roten Meer (Hurghada, Sharm El Sheik, Dahab) sowie die Tourismuszentren in Oberägypten (Luxor, Assuan, Abu Simbel) beschränkt werden. Auch von individuellen Touren ins Innere der Sinai-Halbinsel wird abgeraten. Beduinen hätten in den letzten Jahren Touristen entführt.

Nicht besucht werden sollten auch der Süden und im Südosten das Grenzgebiet nahe des Sudans. Dort seien Schmuggler und Banditen aktiv, schreibt das EDA. Die Reisehinweise werden täglich aktualisiert.

Annulations-Versicherungen interpretieren Reisehinweise verschieden

Für viele Touristen stellt sich die Frage, ob sie eine geplante Ägypten-Reise absagen sollten. Gemäss Angaben gegenüber Radio SRF haben grosse Schweizer Reiseveranstalter Exkursionen nach Kairo und in die gefährdete Gebiete gestrichen. Die Badeorte gelten bis jetzt aber gemäss EDA noch als sicher.

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Auch die Reiseveranstalter halten nach wie vor an den Reisezielen fest. Wer seine Reise jetzt dennoch annulieren möchte, kann dies nicht ohne weiteres tun. Selbst die Annulations-Versicherung zahlt in den meisten Fällen nicht.

So will zum Beispiel der «ETI Schutzbrief» des TCS nur für die Annullationskosten aufkommen, wenn das EDA explizit von einer Reise ins ganze Land abrät. Andere Reiseversicherungen interpretieren die Reisehinweise nicht so eng. Wer ein ungutes Gefühl hat, sollte bei seinem Reiseveranstalter oder seiner Versicherung nachfragen. («Espresso» vom 13.06.13: Keine Annulation: Versicherung ignoriert Reisewarnung ).

Es gibt aber noch weitere Gründe, warum Reisende nicht wie geplant in die Ferien starten können. Welche Umstände sonst erfüllt sein müssen, damit eine Reisende ihr Geld zurückbekommt, erklärt die «Kassensturz/Espesso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner in Beitrag vom 14.06.13: Wann die Annulations-Versicherung zahlen muss.

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