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Umwelt und Verkehr Auto-Service: Garagist auf Spritztour mit Kundenauto

Beim Abholen des Wagens stellte ein Kunde fest: Der Garagist war mit dem Auto 150 Kilometer herumgefahren. Spritztouren mit abgegebenen Kundenautos? «Kassensturz» über zwielichtige Praktiken eines Autohauses.

ns wäscht «Kassensturz»-Zuschauer Christoph Romer seinen Wagen selber. Doch wie wäre es, dachte er sich, wenn dies ein Profi machen würde? Samt anschliessender Politur? Vor einem Monat liess er sich von einem Angebot auf einer Schnäppchenplattform verleiten.

«Ich habe mal rumgeschaut, was das so kostet. Und dann hab ich das auf Groupon gesehen, dass das ein guter Deal ist. Und dann hab ich einfach zugeschlagen. Das war ein gutes Angebot», sagt Romer.

Drei Tage lang war Christoph Romers Wagen bei der Firma AVP-Autopflege in Glattbrugg für eine Gesamtreinigung mit Politur. Doch heute bereut Christoph Romer das Geschäft mit der Garage.

150 Kilometer Fahrt beim Polieren

Was war passiert? Vor der Abgabe des Wagens fotografierte Christoph Romer die Anzeigen beim Kilometer-Stand von 34'265. Das gleiche machte er, als er den Wagen wieder in Empfang nahm. Nun waren plötzlich 150 Kilometer mehr drauf.

«Ich bin natürlich wild geworden oder verrückt. Dann bin ich umgedreht und hab die Leute von AVP zur Rede gestellt. Dann meinten sie am Anfang, sie wissen nicht, warum das Auto verwendet wurde. Nach einer Weile sagten sie, sie brauchten das Auto, um irgendwo die Felgen zu reinigen. Das war in Rümlang, also 5 Kilometer von da, was auch nicht die 150 Kilometer erklärt. An diesem Freitagabend bekam ich keine gute Erklärung», sagt Romer.

Er schaltete die Polizei ein. Jetzt gab der AVP-Geschäftsführer zu, den Wagen für geschäftliche Fahrten gebraucht zu haben. Und bezahlte Romer 100 Franken Schadenersatz.

«Sie haben es zugegeben. Aber erst, als die Polizei eingreifen musste. Und sie gaben mir auch Geld. Aber gleichzeitig legten sie mir einen Vertrag vor, wo stand «per saldo aller Ansprüche». Das finde ich sehr komisch. Es kam wie Schweigegeld rüber», sagt Romer.

Straftat und Schadenersatzpflichtig

«Kassensturz»-Rechtsexpertin Doris Slongo sagt zu diesem Fall: Ein Garagist, der mit einem Kundenauto unerlaubter Weise fährt, leistet sich weit mehr als eine Frechheit.

«Das war nicht nur eine Frechheit, sondern das ist auch strafbar. In unserem Strassenverkehrsgesetz steht, dass, wenn jemand das macht, unerlaubterweise mit einem fremden Fahrzeug fährt. Dass er mit Busse bestraft wird, wenn der Berechtigte, das heisst der Eigentümer, Strafantrag stellt» erklärt Doris Slongo.

«Das ist die eine Seite», sagt Slongo weiter. «Und auf der andern Seite hat der Eigentümer vollen Schadenersatz zugute für die Einbusse, die finanzielle Einbusse, die Entwertung, welche das bedeutet für das Auto.»

Immerhin: mit den 100 Franken hat der Garagist den finanziellen Schaden von Christoph Romer behoben. Doch der Ärger über den Vertrauensbruch bleibt.

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