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Umwelt und Verkehr Belair-Grounding: Kunden verlieren kein Geld

Die Schweizer Fluggesellschaft Belair ist offenbar am Ende, ihr Flugbetrieb soll bis Ende März eingestellt werden. In den letzten Tagen waren wegen der Verunsicherung der Angestellten mehrfach die Flugzeuge am Boden geblieben. Wer nun um seinen Flug fürchtet, ist rechtlich abgesichert.

Kann die Belair einen bereits gebuchten Flug nicht durchführen, so muss die Muttergesellschaft Air Berlin einspringen, erklärt der Ombudsmann der Reisebranche, Franco Muff, auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». Wird der Flug endgültig storniert, so muss der Flugpreis zurückerstattet werden.

Unter Umständen ist auch eine Entschädigung fällig

Wissenswertes:

Erfolgt die Stornierung ersatzlos innerhalb von 14 Tagen vor dem Flug, ist laut Einschätzung von Franco Muff zudem eine Entschädigung fällig. Kunden könnten sich dann direkt an Air Berlin wenden und basierend auf der EU-Fluggastrechteverordnung eine entsprechende Forderung deponieren.

Einfacher ist es für Kunden, welche eine Pauschalreise gebucht haben. Hier müssen die Veranstalter bei einem Flugausfall für Ersatz sorgen. Kann die Reise nicht mehr durchgeführt werden, so muss der Veranstalter den Preis für das Arrangement zurückerstatten.

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