Die Technik entwickelt sich beim Auto rasant schnell. Bisher wurde insbesondere viel in die Sicherheit und den Umweltschutz investiert. Nun haben Autohersteller und Firmen wie Apple und Google ein neues, gewinnversprechendes Feld entdeckt: Die Daten der Autofahrer. Beim diesjährigen Autosalon in Genf stellt beispielsweise Apple sein neues Kommunikations-System «CarPlay» vor. Damit verwandelt sich das Armaturenbrett eines Autos fast in ein iPhone – man kann telefonieren, SMS verschicken oder Musikhören - Auch ein Navigationsgerät ist dabei.
Diese digitale Vernetzung kann für den Autofahrer ein Gewinn sein. Wenn jedoch immer mehr Technik ins Spiel kommt, wächst auch die Gefahr von Missbrauch. Datenschützer warnen bereits jetzt vor einem «Gläsernen Autofahrer».
Bereits heute werden viele Daten im Auto gespeichert
Neben der obligatorischen Abgaswartung werden bei jeder Fahrt auf bis zu 80 Rechnern viele weitere Daten gespeichert. So wird zum Beispiel auch registriert, wenn ein Warnlämpchen blinkt und man trotzdem weiterfährt. Roger Löhrer, Leiter Mobilitätsberatung vom TCS wird deutlich: «Grundsätzlich können alle Daten gespeichert werden. Zudem sind aus den Daten, die heutzutage gespeichert werden müssen, Rückschlüsse auf Fahrbedingungen und Fahrverhalten möglich.» So ist z.B. nach einem Unfall in den Airbag-Steuerungsgeräten ersichtlich, bei welchen Umgebungsbedingungen der Crash stattgefunden hat. Ebenfalls werden die Öffnungs- und Schliessvorgänge von Türen und Fenstern gespeichert – nach Uhrzeit und Datum.
Diese Daten bleiben derzeit grundsätzlich im Auto. Sie können in den meisten Fällen nur beim Besuch in der Garage durch den Garagisten eingesehen und falls nötig an den Hersteller weitergeleitet werden.
Problematische Kombination mit dem Internet
Dies wird sich jedoch in Zukunft ändern. Sobald sich das Auto z.B. über ein Smartphone mit dem Internet verbindet, besteht die Gefahr von personenbezogenen Daten. Diese Daten könnten auch missbräuchlich verwendet werden, da noch keine rechtliche Grundlage dafür besteht. Experten sind alarmiert. So auch Udo Schüppel, Experte für Fahrzeugtechnik von der Fahrzeugsystemdaten GmbH in Dresden. Er warnt: «Es muss geklärt sein, wem ich diese Daten zu welchem Zweck zur Verfügung stelle. Konkret: Wofür darf er sie verwenden und wofür nicht.» Das Interesse gewisser Branchen an diesen Daten sei riesig, so Schüppel weiter: «Daten rund um einen Unfall können z.B. für die Versicherung oder die Garage interessant sein.»
Der Autofahrer muss nach Möglichkeit gut auf seine Daten aufpassen. Dass dies nicht allzu einfach sein wird, zeigen auch die Pläne der EU: Sie hat per 2015 beschlossen, dass das automatische Notrufsystem «eCall» in jedem Neuwagen eingebaut werden muss. Das System funktioniert nur mit einer eingebauten SIM-Karte, welche im Notfall die Ambulanz selbstständig ruft. Und wenn eine SIM-Karte eingesetzt wird, wird die Lage ziemlich schnell unübersichtlich, so TCS-Experte Roger Löhrer: «Bei der SIM-Karte hat man grundsätzlich keine Kontrolle, wo die Daten wann rausgehen.»
Gemäss Max Nötzli, dem Präsidenten der Schweizer Auto-Importeure «Auto Schweiz», ist es ein notwendiges Übel. «Man kann nicht nur Vorteile der neuen Technologien haben, ohne dass es auch Nachteile gibt.» Wenn man beispielsweise ein Navigationsgerät mit einer SIM-Karte brauchen wolle, dann hinterlasse dies Spuren. Wer dies störe, müsse halt weiter auf alte Strassenkarten ausweichen. Der Entscheid liege schlussendlich beim Konsumenten.
Schweizer Datenschützer fordert griffigere rechtliche Bestimmung
Wichtig ist, dass der Autofahrer genau weiss, was für Spuren er hinterlässt und dass er sich auch bewusst gegen etwas entscheiden kann. Für den Schweizer Datenschützer Hanspeter Thür ist klar: «Es muss transparent sein, was für Daten gesammelt werden und der Eigentümer des Autos muss wissen, was mit den Daten passiert.» Der Autobesitzer müsse die Möglichkeit haben zu bestimmen, wer Zugriff auf die Daten hat. Dafür müsse das Datenschutzgesetz in der laufenden Revision verschärft werden. Eine neue Vorschrift soll zudem fordern, dass der Hersteller das Auto mit der grösstmöglichen Privatsphären-Richtlinie ausliefern müsse. Der Hersteller sei hier in der Pflicht.