Weil die Schuldsituation nach einem Verkehrsunfall von der Polizei als «klar und eindeutig» beurteilt wurde, hat das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich bei der vermeintlich unfallverursachenden Automobilistin den Führerausweis frühzeitig einverlangt. Dies noch bevor die Strafbehörde ihr Urteil gefällt hat.
Fahrausweis für einen Monat weg
Sie glaubte der Einschätzung der Polizei, dass sie für den Unfall die Schuld trage. Deshalb verzichtete die «Espresso»-Hörerin aus dem Kanton Zürich auf eine Einsprache und gab ihr «Billet» gutgläubig für vier Wochen ab. Doch wenig später wurde sie überraschend von der Strafbehörde von Schuld und Strafe freigesprochen.
Sie sei für den Unfall nicht verantwortlich, hiess es, weil bei der besagten «Unfallkreuzung» entgegen der Annahme der Polizei kein Rechtsvortritt gegolten habe. Auf der Quartierstrasse hätten wegen einer Belagserneuerung die Strassenmarkierung gefehlt.
Trotzdem sehen Behörden und Ombudsmann keinen «Justizirrtum». Sie lassen die Automobilistin wissen, sie sei selber dafür verantwortlich, dass sie ihren Führerausweis so schnell abgegeben habe.
Im Ausnahmefall: Führerausweisentzug ohne gültigen Richterspruch
«Wenn nach einem Verkehrsunfall die Schuldfrage klar und eindeutig erscheint und die Schuld vom Unfallverursacher akzeptiert wird, sprechen wir die administrative Massnahme aus, bevor die Strafbehörde den Fall beurteilt hat», erklärt der Leiter der Abteilung Administrativmassnahmen bei Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich, Carlo Gsell. Damit könnten lange Wartezeiten vor einem fälligen Führerausweisentzug verhindert werden.
Urteil hat auch Strassenverkehrsamt überrascht
Betroffene hätten aber in jedem Fall das Recht, gegen eine solche Verfügung Einsprache zu erheben und den Vollzug der Massnahme so hinauszuzögern. Wer auf eine Einsprache verzichte, riskiert im Fall eines Freispruchs, bei der Strafbehörde den Führerausweis zu Unrecht abgegeben zu haben. Das Urteil der Strafbehörde sei in diesem Fall tatsächlich überraschend gekommen. Trotzdem könne den Behörden kein Vorwurf gemacht werden, erklärt Carlo Gsell.
Entschädigung? Autofahrerin blitzt ab
Glücklich darüber, dass sie nicht als Unfallverursacherin zur Rechenschaft gezogen wird, ärgert sich die freigesprochene Automobilistin jedoch über den bereits vollzogenen Führerausweisentzug. Sie habe vor und während diesen vier Wochen nicht nur Ärger und Aufwand gehabt, sondern schuldlos auch finanzielle Einbussen in ihrem Beruf hinnehmen müssen.
Mit ihrer Forderung nach einer Entschädigung blitzt die Automobilistin aber sowohl beim Strassenverkehrsamt als auch bei der Strafbehörde ab. Auch der Ombudsmann hat ihr mitgeteilt, dass nicht die Behörden, sondern sie selber für die in diesem seltenen Fall zu früh angetretene Strafe verantwortlich sei. Der Automobilistin bleibt nur noch die Möglichkeit, beim Finanzdepartement des Kantons Zürich eine Entschädigung Wegen «Staatshaftung» zu beantragen.
Tipps zum Verhalten bei einem Unfall:
- Nie leichtsinnig ein Schuldeingeständnis abgeben oder sogar schriftlich bestätigen.
- Falls keine Polizei vor Ort ist, Unfallprotokoll ausfüllen. Dieses nur unterschreiben, wenn man mit allem einverstanden ist.
- Falls die Polizei einen Unfallrapport schreibt, die eigene Sichtweise einbringen und eine Kopie des Rapportes verlangen.
- Lassen Sie sich juristisch beraten, wenn eine hohe Busse oder ein Führerausweisentzug zur Debatte steht.
- Erheben Sie innerhalb der gesetzten Frist Einspruch, wenn sie mit einer Verfügung nicht einverstanden sind.