Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Airlines bei Flugpreisen im Internet von Anfang an den Endpreis bekannt geben müssen. Dieser Entscheid gilt auch für Onlineportale, welche Flüge verkaufen.
Für Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz geht das Urteil des Europäischen Gerichtshof in die richtige Richtung, es werde die Flugpreisgestaltung aber nicht revolutionieren.
Hilfreich:
Sie kritisiert, dass die Fluggesellschaften schon einen Schritt weiter gehen: «Der Flugpreis ist zwar vergleichbar, dafür werden individuelle Gebühren wie zum Beispiel Kosten für einzelne Gepäckstücke verlangt. Das macht das Vergleichen wieder kompliziert.»
Unübersichtliche Internetseiten
Beim Ombudsmann der Schweizer Reisebranche sind in der Vergangenheit Klagen über Flugpreise eingegangen. «Dabei störte sich ein Passagier an der hohen Kreditkartengebühr, welche erst ganz am Schluss des Buchungsprozesses sichtbar wurde», sagt der Ombudsmann Franco Muff.
Allerdings gibt Muff zu bedenken, dass man sich über die Kreditkarengebühr bereits vor der Buchung informieren kann. «Doch nicht alle Websites sind gleich übersichtlich. Da gibt es grosse Unterschiede.» Man könne jedoch auch am Schluss noch Aussteigen, bevor man bezahle, sagt Muff.
Für 19 Franken nach London?
Vor einigen Jahren buhlten Billig-Airlines mit Schnäppchenpreisen um Kunden. So suggerierte die Werbung, dass man für 19 Franken nach London fliegen könne. Dann kamen allerdings allerlei Zuschläge wie Flughafentaxen, Lärmgebühren oder Kerosinzuschläge dazu, so dass sich der Preis massiv verteuerte. Bei Onlinebuchungen war erst ganz am Schluss sichtbar, wieviel ein Flug wirklich kostet.