Mancher, der sein Auto beim Schiffbau-Areal des Zürcher Schauspielhauses abstellt, findet bei seiner Rückkehr eine "Busse" über 120 Franken unter dem Schweibenwischer. Die vermeintliche Busse hat aber nicht die Polizei ausgestellt.
Die Rechnung stammt von der Funkwache AG, einer Bewachungsfirma, die im Internet auch Parkplatz-Kontrollen anbietet. Sie beruft sich jeweils auf ein sogenanntes audienzrichterliches Parkverbot. Gegenüber Kassensturz will sich der Geschäftsführer nicht äussern.
Audienzrichterliche Verbote zieren fast jedes private Grundstück mit Zufahrt. Nur der Grundeigentümer kann das richterliche Verbot beantragen. In Volketswil hat die Helvetia-Patria in ihrer Wohnüberbauung ein solches Parkverbot aufgestellt. In ihrem Auftrag kontrolliert die Wache AG das Grundstück und verzeigt Falschparkierer. Die Polizei prüft die Verzeigungen und stellt Bussen aus.
Allein bei der Zürcher Stadtpolizei gehen jährlich 17'000 Verzeigungen von Grundeigentümern ein. Dafür können sie von jedem Falschparkierer zwanzig Franken Umtriebsentschädigung verlangen. Die Funkwache verlangt das Sechsfache.
Das Grundstück, auf dem die Funkwache die Rechnungen verteilt, gehört der Firma Sulzer Escher-Wyss. Deren Liegenschaftenverwalter, Willi Vanoni, hat das audienzrichterliche Fahr- und Parkverbot beim Schiffbau-Areal anbringen lassen. Nur: Die Funkwache habe von ihm keinen Auftrag erhalten, sein Grundstück zu kontrollieren, sagt Vanoni.
Bereits zweimal hat er die Bewachungsfirma schriftlich angewiesen, die Kontrollen unverzüglich einzustellen. Die Polizei geht von hunderten von Rechnungen im Gesamtbetrag von über 60'000 Franken aus. Inzwischen hat die Stadtpolizei Zürich Ermittlungen gegen die Funkwache AG aufgenommen.