Barbara Luginbuehl hat seit ihrem Umzug einen längeren Arbeitsweg. Sie sucht deshalb im Internet nach einem Gebrauchtwagen. Bei der Autorama Hergiswil AG in Kriens findet sie Ihr Traumauto als Occasion: Ein Alfa Romeo Giulietta.
Sie schaut sich das Auto vor Ort an und unterschreibt gleichentags den Kaufvertrag. Zwei Tag später überweist sie dem Händler den Kaufpreis von 18‘700 Franken. Die Garage muss das Auto nur noch einlösen, dann gehört es ihr.
Doch die Vorfreude währt nicht lange. «Die Garage rief mich an und sagte, dass sie das Auto beim Strassenverkehrsamt nicht einlösen können, da es als gestohlen gemeldet sei.» Barbara Luginbuehl fällt aus allen Wolken.
Garage kauft gestohlenen Wagen an
Ein Dieb hatte den Wagen aus einer Tiefgarage gestohlen. Zuvor hatte er dem Besitzer die Autoschlüssel und diverse Ausweise gestohlen. Danach verkauft er das Auto der Autorama in Kriens. Man sei perfekt getäuscht worden, schreibt die Autorama Kriens dem «Kassensturz».
Der Verkäufer sei mit sämtlichen Fahrzeugpapieren sowie beiden Fahrzeugschlüsseln aufgetaucht. «Auf Verlangen der Autorama erschien er kurze Zeit später mit einem Schweizer Reisepass, der mit den Personalien im Fahrzeugausweis identisch war.»
Lust am Auto verloren
Barbara Luginbuehl ist enttäuscht, dass sie ein gestohlenes Fahrzeug gekauft hat. Mit dem Auto will sie verständlicherweise nichts mehr zu tun haben. «Für mich war es selbstverständlich, dass eine seriöse Firma nicht auf dem Vertrag beharrt und den Kaufpreis anstandslos zurück bezahlt.»
Seltsamer Vorschlag statt Geld zurück
Der Geschäftsführer sichert ihr das zunächst auch zu. ändert kurz darauf aber seine Meinung. «Er rief mich an und sagte, dass er das Geld nicht zurückzahlen könne.» Dazu hätte ihm sein Anwalt geraten.
Dieser macht ihr schriftlich einen merkwürdigen Vorschlag: Sie solle das Auto trotz allem übernehmen und dem ursprünglichen Besitzer anbieten - gegen Erstattung des Kaufpreises.
Autorama hält Kundin monatelang hin
«Ich konnte gar nicht verstehen was das soll,» sagt Luginbuehl zum Vorschlag. «Ich konnte das mit meinem Rechtsempfinden überhaupt nicht vereinbaren.» Sie fordert die Garage nochmals auf, das Geld zurück zu zahlen. Was diese aber nicht tut.
Stattdessen wiederholt die Autorama Kriens ihren Vorschlag. Auch eine Betreibung beeindruckt die Garage nicht, sie erhebt Rechtsvorschlag.
Rücktritt von Kauf rechtens
«Natürlich kann Frau Luginbuehl in dem Fall vom Kauf zurücktreten», sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Es könne ihr nicht zugemutet werden, mit einem gestohlenen Auto zu fahren.
«Sie kann sich auf Irrtum berufen und den Kaufvertrag rückgängig machen», so Slongo. Die Garage müsse das Geld zurückzahlen.
Vorschlag von Garage mehr als heikel
Die Empfehlung, sie solle das Auto übernehmen und dem ursprünglichen Besitzer zum Kauf anbieten, sei absurd - und gefährlich: «Wenn sie ein Auto entgegennimmt, obwohl sie weiss, dass es gestohlen ist, dann ist das Hehlerei und das ist strafbar», so Slongo.
Ausserdem könnte der wahre Eigentümer ihr das Auto so jederzeit abnehmen und müsste sie auch nicht entschädigen.
Zum Ärger auch noch hohe Anwaltskosten
Die ganze Angelegenheit ist für Barbara Luginbuehl mehr als ärgerlich. Weil die Garage nicht einlenkt, sieht sie sich gezwungen, ihrerseits einen Anwalt einzuschalten. «Jetzt habe ich auch noch 2500 Franken Anwaltskosten, die ich tragen muss. Und das nur, weil die Garage auf stur geschalten hat.»
Autorama lenkt doch noch ein
Die Autorama Hergiswil AG hat in der Zwischenzeit doch eingelenkt. Sie hat Barbara Luginbuehl den Kaufpreis sowie ihre Anwaltskosten erstattet.
Als Begründung, warum man so lange nicht auf den Wunsch der Kundin eingegangen sei, schreibt die Garage: «Die Anwälte hatten uns angeraten, die relativ komplexen rechtlichen und versicherungstechnischen Abklärungen abzuwarten.» Mit der Anfrage des «Kassensturz» habe dies nichts zu tun.
Was tun mit Hehlerware?
Interview mit Rechtsexpertin Doris Slongo auf die Frage: Was kann ich tun, wenn ich merke, dass ich eine gestohlene Ware gekauft habe - zum Beispiel ein gestohlenes Fahrrad?