Wo drohen Hochwasser, Lawinen oder Erdrutsche? Bald gibt es für alle Siedlungsgebiete der Schweiz eine Gefahrenkarte. Einzelne Grundeigentümer ärgern sich darüber, andere sehen den Vorteil: Die Karte hilft ihnen, ihr Haus richtig zu schützen.
Noch gibt es letzte Lücken. Doch für über 90 Prozent des Schweizer Siedlungsgebietes liegen nun Gefahrenkarten vor. Sie zeigen, wo Hochwasser, Lawinen oder Erdrutsche drohen und wie gross diese Gefahr ist. Besonders gefährdete Gebiete sind rot markiert: Hier ist mit der plötzlichen Zerstörung von Gebäuden zu rechnen. Bei mittlerer Gefährdung (blau) werden Baubewilligungen nur mit Auflagen erteilt.
Weitere Infos
Besitzer ärgern sich über Preiszerfall
Liegt ein Grundstück in einer Gefahrenzone, hat das Einfluss auf die Nutzung und damit oft auch auf den Wert. Stéphanie Bartholdi, Juristin beim Hauseigentümerverband HEV Schweiz, sagt gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1: «Wir haben Extrembeispiele von unüberbautem Bauland, das in Nicht-Bauland umgezont wurde, weil es in der roten Zone liegt. Für den Eigentümer kann das einen sehr grossen Wertverlust bedeuten.» Entsprechend verärgert haben einige Grundbesitzer auf die Gefahrenkarte reagiert.
«Gefahr war schon vor Karte da»
«Jetzt ist dieses Land nichts mehr wert», «diese Überschwemmung hat es hier noch nie gegeben»: Emotionale Kommentare von Grundeigentümern bekam auch Architekt Georges Brandenberg zu hören. Er war dabei, als die Hochwassergefahr im Kanton Aargau erhoben wurde. Brandenberg weist verärgerte Landbesitzer jeweils darauf hin, dass die Gefahr schon bestanden habe, bevor sie in der Gefahrenkarte registriert wurde. Und das würden viele Leute akzeptieren: «Viele Leute sagen, wenn sie dann ganz ehrlich sind: Stimmt, anno dazumal gab es hier auch Schäden.» Solche Ereignisse würden eben oft aus dem Gedächtnis verschwinden.
Kaufinteressenten profitieren
Während sich die einen über die Gefahrenkarte ärgern, sehen die anderen den Nutzen: Die Karte gibt ihnen Hinweise darauf, wie sie ihr Eigentum besser schützen können. Und Kaufinteressenten zeigt sie, worauf sie sich einlassen. Ob sie zum Beispiel bei einem Neubau noch 200‘000 Franken zusätzlich budgetieren müssen, weil eine Hangsicherung nötig ist.
Um Naturgefahren und Schutzmassnahmen richtig zu beurteilen, empfiehlt es sich auf jeden Fall, eine Fachperson beizuziehen, und sich nicht alleine auf die Gefahrenkarte zu verlassen. Zur Risikoabklärung gehört eine Begutachtung des Grundstücks und der Umgebung. Und es lohnt sich, bei der Bauverwaltung und alteingesessenen Einwohnern nach Naturgefahren und früheren Ereignissen zu fragen.
Auch in Gefahrenzone normal versichert
Auf die Gebäudeversicherung haben die Gefahrenzonen keinen wesentlichen Einfluss. Grundsätzlich gilt nämlich: Bauten, die gemäss den Bewilligungen und Auflagen der Behörden erstellt wurden, sind vollumfänglich versichert. Und das ohne Prämienaufschlag. Martin Kamber, Direktor des interkantonalen Rückversicherungsverbandes IRV, weist aber darauf hin, dass die Hauseigentümer Mitverantwortung tragen müssen.
Konkret heisst das laut Martin Kamber: «Nach einem Schadenfall in der blauen Zone würde die Gebäudeversicherung mit dem Eigentümer schauen, welche Massnahmen man treffen kann, um einen solchen Schaden in Zukunft zu verhindern.» Wer die Kosten für diese Massnahmen trägt, hängt vom Kanton und vom Einzelfall ab.