«Espresso»: Was bedeutet das Bundesgerichtsurteil für Autofahrer?
Frank Rüfenacht, Stv. Chef Verkehr, Kantonspolizei Bern: Das heisst, dass die Situation entschärft wird, wenn auf der Überholspur langsamerer Kolonnenverkehr herrscht und auf der rechten Spur wenig Verkehr. Bis jetzt waren Fahrer auf der rechten Spur verpflichtet, ebenfalls zu bremsen, wenn der Verkehr auf der Überholspur langsamer wurde. Sie durften nicht passiv rechts vorbei fahren.
«Espresso»: Darf man denn beschleunigen auf der rechten Spur?
Rüfenacht : Nein. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Geschwindigkeit auf der rechten Fahrbahn gleich bleiben muss oder minim höher sein darf. Beschleunigen zum Überholen ist verboten.
«Espresso»: Wenn ein Auto langsam auf der Überholspur fährt (z. B. 100 km/h), dürfen dann andere Fahrzeuge auf der rechten Spur mit z.B. 120 km/h daran vorbei fahren?
Rüfenacht : Nein. Hier hat nichts geändert. Diese Situation beeinflusst der Bundesgerichtsentscheid nicht. Das klassische Rechtsüberholen bleibt verboten (nach rechts einschwenken, überholen und wieder nach links einschwenken).
«Espresso»:Was heisst das für die altägliche Arbeit der Verkehrspolizei?
Rüfenacht : Für die Polizei wird die Arbeit auch klarer und einfacher. Wir mussten oft in einer Grauzone Entscheide treffen: Hat ein Fahrer nun rechts überholt, oder war es ein halblegales rechts Vorbeifahren. Der Bundesgerichtsentscheid regelt somit eine Situation, welche im Verkehr alltäglich ist.