Bei beanstandeten Pelzartikeln fehlte häufig eine vollständige Deklaration. Vor allem die Angaben zur Herkunft und Gewinnungsart (Zucht oder Wildfang) sind noch mangelhaft.
Unkorrekt deklariert waren oft Produkte in Mode-Geschäften oder Boutiquen. Pelz-Fachgeschäfte haben die Verordnung gut umgesetzt, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mitteilt.
«Gerade international verbreitete Modeketten haben sich noch nicht auf die speziellen Deklarationen, welche das Schweizer Gesetz verlangt, eingestellt», sagte Regula Kennel vom BLV gegenüber dem Konsumenten-Magazin «Espresso» von Radio SRF 1. Sie erinnert aber: «Bei einer unklaren Deklaration liegt aber der Entscheid, ein Produkt zu kaufen, alleine beim Konsumenten.»
Modegeschäfte im Fokus
Für die kommende Herbst- und Wintersaison wird das Bundesamt verstärkt Kontrollen in Verkaufsstellen durchführen, welche nicht auf Pelz spezialisiert sind.
Seit dem 1. März 2014 überprüft das BLV die Umsetzung der Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten. Diese schreibt vor, dass bei allen Pelzen, die Tierart, Herkunft und Gewinnungsart deklariert werden müssen. Ausnahmen bilden Artikel aus Fellen einiger domestizierter Tiere, z.B. Kuh oder Pferd.