Familie Baumgartner staunt: Mit der Post ist eine Rechnung der italienischen Inkassofirma NiviCredit gekommen. Sie treibt Gebühren für italienische Autobahngesellschaften ein. Familie Baumgartner soll am 16. Juli 2011 die Autobahnausfahrt Milano Nord genommen haben. Daher stünde noch die Maut in der Höhe von 5.89 Euro offen, zuzüglich sogenannter Feststellungskosten und Zinsen: 13.39 Euro in der Endabrechnung.
Gabi Baumgartner erklärt gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1: «Wir sind zwar tatsächlich am 16. Juli nach Italien in die Ferien gefahren, an den Gardasee. Allerdings mit einem Bootsanhänger, und so fuhren wir auf Nebenstrassen und mieden Autobahnen.»
Ähnliche Beiträge
Beweise verlangen
Wer solche Rechnungen als Gaunerei abtut, könnte sich täuschen. «Espresso» kennt mehrere Fälle, bei denen sich die Forderung als rechtens erwies. Die Autobahngesellschaft konnte in diesen Fällen mittels Foto beweisen, dass dieses Auto tatsächlich durch die Mautstellen gefahren war.
Allerdings trat bei der Bezahlung mit der Kreditkarte ein Fehler auf, und die Gebühr wurde der Karte nicht belastet. Um also zu wissen, ob man die Gebühr tatsächlich schuldet oder nicht, sollte man sich beim Inkassobüro melden und Beweise verlangen.
Nur die effektive Schuld begleichen
Anwalt und Verkehrsrechtsexperte Roger Lerf erklärte bereits vor zwei Jahren in einem «Espresso»-Bericht, dass ihm mehrere Fälle bekannt sind, in denen Rechnungen einer italienischen Autobahngesellschaft tatsächlich noch nicht beglichen waren.
Er riet betroffenen Autofahrern, lediglich die tatsächlich geschuldete Autobahn-Gebühr zu bezahlen. Die zusätzlichen Gebühren seien nicht gerechtfertigt. Da die Lenker keine Mahnung erhielten, dürften zum Beispiel auch keine Verzugszinsen eingefordert werden.
Service
Forderungen verjähren erst nach zehn Jahren
Im Gegensatz zu Bussen handelt es sich bei den Nachforderungen um zivilrechtliche Forderungen der privaten Autobahnbetreiber. Diese verjähren erst nach zehn Jahren und können somit zu einem beliebigen Zeitpunkt eingefordert werden. Um das Geld einzuziehen, müssten die Autobahnbetreiber den Rechtsweg in der Schweiz beschreiten. Bei solch geringen Beträgen ist das eher unwahrscheinlich.
Keine Konsequenzen durch die italienische Polizei zu befürchten
Der TCS und das Bundesamt für Polizei Fedpol raten dazu, Gebührennachforderungen auf alle Fälle zu begleichen, um Scherereien bei einem erneuten Italienbesuch aus dem Weg zu gehen. Da es sich nicht um behördliche Bussen, sondern um zivilrechtliche Forderungen handelt, ist es jedoch nicht möglich, dass die Polizei die betreffenden Fahrer anhält und zum Beispiel das Auto beschlagnahmt, bis die Forderungen beglichen sind.